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Neue Gesetze
Was sich für Immobilienbesitzer 2024 ändert
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Von in ImmobilienLesedauer: 3 Minuten
Häuser im Bau: Für Immobilienbesitzer ändern sich 2024 einige Dinge.
Häuser im Bau: Für Immobilienbesitzer ändern sich 2024 einige Dinge. | Foto: Imago Images / Panama Pictures

Nachhaltigkeit hält auch in der Immobilienbranche zunehmend Einzug. Dementsprechend stehen Immobilienbesitzer und Bauherren in Deutschland vor einer Wende im Bereich der Energieeffizienz. Mit dem Jahr 2024 tritt eine Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft, die den Wohnungsbau maßgeblich prägen werden. Die wichtigsten Änderungen im Immobilien-Segment im Überblick.

Photovoltaikanlagen-Pflicht

Ab dem 1. Januar 2024 wird es für private Eigentümer verpflichtend, Vorrichtungen für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf neugebauten Wohnhäusern zu installieren. Diese Pflicht gilt auch für Gebäude von Ländern und Kommunen bei Neubauten oder größeren Sanierungen. Wer das Dach seines Wohngebäudes grundlegend saniert, muss mindestens 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Photovoltaikmodulen belegen. Alternativ ist die Installation einer solarthermischen Anlage möglich. Es ist ein Amortisationszeitraum von 20 Jahren für die Anlagen zugrunde gelegt. Falls im Einzelfall die Amortisation länger dauern sollte, entfällt die Solarpflicht. Ebenso, wenn die Installation der Solaranlage technisch unmöglich sein sollte.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz tritt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft. Es zielt darauf ab, den Anteil erneuerbarer Energien in Heizsystemen zu erhöhen und Emissionen zu reduzieren. Neue Heizungen müssen dann einen bestimmten Prozentsatz an erneuerbaren Energien verwenden. Konkret bedeutet dies, dass jede nach der Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplans installierte neue Heizung zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbare Energien setzen muss. Das Gesetz gilt zunächst nur für Neubaugebiete. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt die Regelung frühestens ab 2026.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Ab dem 1. Januar 2024 wird es neue Förderungen für den Einbau von Heizungen geben, die erneuerbare Energien nutzen. Die Grundförderung hierfür beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit Boni können bis zu 70 Prozent der Kosten gefördert werden. Für Vermieter liegt die Obergrenze bei 55 Prozent. Die Förderung unterstützt die Bürgerinnen und Bürger dabei, ihr Zuhause zukunftsfest zu machen und künftig - auch durch die Ausweitung des CO2-Emissionshandels - Energiekosten zu sparen.

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Eigenheimrenten-Förderung (Wohn-Riester)

Ab 1. Januar 2024 kann Wohn-Riester - eine Form der Riester-Förderung - auch für energetische Sanierungen eingesetzt werden. Damit können Eigentümer im Alter nicht nur mietfrei, sondern auch mit überschaubaren Energiekosten leben. Das erleichtert Eigentümern künftig die Finanzierung einer Sanierung.

Degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA)

Nicht zum 1. Januar 2024, dennoch interessant für Immobilienbesitzer: Das geplante Wachstumschancengesetz beinhaltet eine vorübergehende Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für Abnutzung (AfA) für alle Bauprojekte im Wohnungsbau, die ab dem 1. Oktober 2023 beginnen und bis 2030 abgeschlossen werden. Diese Regelung ermöglicht es, im ersten Jahr 6 Prozent der Investitionskosten und in den folgenden Jahren jeweils 6 Prozent des verbleibenden Restwerts steuerlich abzusetzen. Diese Regelung gilt ausschließlich für neu gebaute oder erworbene Wohnungen und Wohngebäude, die den Effizienzstandard 55 erfüllen. Die endgültige Verabschiedung des Gesetzes steht jedoch noch aus.

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