Immobilien, Vollmachten, Versicherungen In 6 Schritten zur krisenfesten Altersvorsorge
Wer selbst Entscheidungen trifft und sich um die Vorsorge kümmert, bürdet diese Last nicht seinen Lieben auf und sorgt automatisch dafür, nicht in die Mühlen des Staates zu geraten. Deshalb rate ich jedem, ein ganz persönliches Krisenkonzept zu erstellen, in dem alle wichtigen Punkte für die Angehörigen festgehalten sind. Niemand macht so etwas gerne. Daher gibt es hier eine Checkliste mit den sechs wichtigsten Schritten erstellt, die die eigene Vorsorge erleichtern.
Erstens: Immobilien
Der erste große Bereich, der im persönlichen Vorsorgekonzept eine wichtige Rolle spielt, ist die Frage nach Immobilien. Gibt es Häuser im eigenen Besitz? Werden diese selbst genutzt oder vermietet? Im Falle des Todes greift die gesetzliche Erbfolge. Wer das nicht wünscht, muss im Testament festhalten, welche Erben begünstigt werden sollen oder bereits im Vorfeld die Immobilie übertragen. Wichtig: Wer Immobilien überträgt, sollte für sich klären, ob er für sich ein Nutzungsrecht einräumt. Notar und Rechtsanwalt helfen weiter, um diese Fragen zu klären.
Zweitens: Vermögen
Ist der Fall der Pflege geregelt? Gibt es genügend Reserven? Soll jetzt schon übertragen werden oder erst später? Und ist die aktuelle Geldanlage die richtige für die persönlichen Ziele? Gerade die ältere Generation legt ihr Vermögen lieber auf Tagesgeldkonten an aus Angst, im Notfall nicht an das Geld zu kommen. Vor allem die Pflege ist ein großes Thema. Wer hier entsprechend vorsorgt, kann sein Vermögen auch wieder langfristig und zielgerichtet anlegen.
Drittens: Vertretung gegenüber Ämtern, Post, Gericht und Bank
Jeder Geschäftsfähige braucht eine Vollmacht. Denn per Gesetz können weder Ehepaare einander vertreten noch Eltern ihre erwachsenen Kinder. Das bedeutet: Bereits ab der Volljährigkeit sollte jeder eine Vorsorgevollmacht erstellen, in der der engste Vertraute benannt ist, der sich um alle wichtigen Belange kümmert – von finanziellen über gerichtliche Fragen bis hin zur Vertretung auf Ämtern. Wer eine solche absolute Vertrauensperson nicht hat, für den stellt eine Betreuungsverfügung eine gute Alternative dar. Darin lässt sich ein Betreuer festlegen, der jedoch nicht die volle Macht hat, sondern von einem Gericht in allen Schritten überprüft wird.