Immobilienfonds Diese Spezialfonds investieren ausschließlich in deutsche Parkhäuser

Warum sind Braunschweigs Autofahrer beim Parken so entspannt? In der Stadt gibt es den höchsten Parkraum-Druck, hat Apcoa Parking bei einem Vergleich von 25 deutschen Großstädten ermittelt. In Halle an der Saale, das im Ranking den letzten Platz einnimmt und folglich die größte Auswahl an Stellplätzen bietet, sind die Autofahrer hingegen deutlich gestresster bei der Suche.
Die Antwort liefert eine Umfrage unter je 101 Autofahrern in Braunschweig und Halle, die das Institut für Demoskopie Allensbach für Europas größten Parkraumbewirtschafter gemacht hat: 66 Prozent der Braunschweiger fahren beim Besuch der Innenstadt gleich in Parkhaus oder Tiefgarage.
Nur 26 Prozent suchen einen Platz am Straßenrand. In Halle ist es genau umgekehrt: 51 Prozent der befragten Autofahrer suchen am Straßenrand nach einem Parkplatz, nur rund ein Drittel (34 Prozent) fährt direkt ins Parkhaus. Das bedeutet mehr Parksuchverkehr, und der wiederum erzeugt Stress.
Weniger Stress in Anleger-Portfolios
Für weniger Stress können Parkhäuser auch in den Portfolios von Investoren sorgen. Immerhin liefern sie im Schnitt noch Renditen von bis zu 6,5 Prozent. Rund 48.000 Parkhäuser gibt es europaweit, hat der Immobilien-Dienstleister Catella analysiert. 2015 erwirtschafteten sie einen Umsatz von 8,58 Milliarden Euro.
Deutschland hat mit rund 25 Prozent am Gesamtumsatz den größten Marktanteil. „Für Investoren sind vor allem die etablierten Volkswirtschaften interessant, neben Deutschland auch Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande und die nordischen Länder“, sagt Thomas Beyerle, Geschäftsführer von Catella Property Valuation.
Das Besondere dieser Asset-Klasse: Sie wirft immer Erträge ab. Leerstand wie auf dem Wohnungs- oder Büromarkt kennt die Branche nicht. Geparkt wird immer, denn die meiste Zeit des Tages, im Schnitt 23 Stunden, stehen die Fahrzeuge still. „Auch das Betreiberrisiko des Parkhausinvestors ist aufgrund des einfachen Geschäftsmodells begrenzt“, so Beyerle. „Selbst bei Insolvenz des Betreibers kommt der Zahlungsstrom nicht zwingend zum Erliegen.“