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in Courtagen im VersicherungsvertriebLesedauer: 3 Minuten

Immobilienfonds ZIA-Steuerexperte kritisiert Investmentsteuerreform

Hans Volkert Volckens ist Partner der Immobilis Group und Vorsitzender des ZIA-Steuerausschusses.
Hans Volkert Volckens ist Partner der Immobilis Group und Vorsitzender des ZIA-Steuerausschusses.
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In einem Gastbeitrag für die Börsen-Zeitung kritisiert der Vorsitzende des Steuerausschusses des Branchenverbands Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) den aktuell viel diskutierten Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums. Das Papier sieht in dem für Immobilienfonds relevanten Bereich unter anderem vor, dass die Veräußerung von Immobilien unbefristet steuerpflichtig sein soll.

Diese Gesetzesverschärfung sei „völlig unnötig und weder europarechtlich geboten noch mit Missbrauchsargumenten zu rechtfertigen“, so Volckens. Der Gesetzgeber solle seine wahre Intention einer Verbesserung des Steueraufkommens offenlegen und sich „nicht hinter vorgeschobenen und einem sachlichen Diskurs nicht standhaltenden Argumenten verstecken“.

Verbände bestehen auf Nachbesserungen

„Dann würde die interessierte Öffentlichkeit auch die enorme finanzielle Tragweite dieser steuerlichen Mehrbelastung realisieren, die bei vielen Fondsanbietern bereits berechnet wird.“ Volckens kündigt an: „Die Branche und die Verbände werden im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens eindringlich auf Nachbesserungen bestehen.“

Mit der geplanten Investmentsteuerreform sollen Publikumsprodukte künftig auf Fondsebene besteuert. Fällig wird die 15-prozentige Ertragsteuer nicht nur auf die Ausschüttungen, sondern auch auf die als zugeflossen geltenden Fondserträge wie Mieteinnahmen aus inländischen Immobilien.

Anlegern drohen steuerliche Mehrbelastungen

Die dem Fondsanleger zufließenden Erträge sollen zwar teilweise von der Besteuerung ausgenommen werden. So soll die Freistellungsquote für Immobilienfonds 60 Prozent beziehungsweise 80 Prozent bei ausländischen Immobilien betragen.

„Diese Teilfreistellungen führen gleichwohl auf Anlegerebene in vielen Konstellationen zu einer steuerlichen Mehrbelastung, da die Teilfreistellungen die Besteuerung auf Fondsebene nicht vollständig kompensieren können“, erwartet Volckens.

Seite 2: Attraktivität von Immobilienfonds gefährdet

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