LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
Aktualisiert am 14.09.2016 - 13:04 Uhrin Alternative InvestmentsLesedauer: 4 Minuten

Immobilienmarkt 3 wichtige Kriterien für Investments in Pflegeimmobilien

Franz-Josef Rosemeyer ist Vorstand der A.S.I. Wirtschaftsberatung aus Münster.
Franz-Josef Rosemeyer ist Vorstand der A.S.I. Wirtschaftsberatung aus Münster.

In der aktuellen Niedrigzinsphase ist es gerade für Privatanleger schwer, langfristig attraktive und risikoarme Möglichkeiten zur Kapitalanlage zu finden. Wer die Investition in Immobilien sucht, findet in bester oder zumindest guter Lage kaum noch bezahlbare Objekte.

Auf der Suche nach finanzierbaren Optionen, die langfristige Einnahmen in Aussicht stellen, entdecken immer mehr von ihnen den Markt der Pflegeimmobilien für sich. Dieser vereint die Vorteile einer Sachwertanlage (Immobilie) mit einer Teilhabe am Pflegemarkt, dem angesichts des demografischen Wandels langfristiges Wachstum prognostiziert wird.

Privatpersonen können einzelne oder mehrere Appartements in einem Objekt erwerben, die kalkulatorisch jährliche Mietrenditen von rund 4,5 Prozent erwirtschaften sollten. Aufgrund des aktuellen Niedrigzinsniveaus können diese Appartements günstig finanziert oder mit einem Kapital von rund 150.000 Euro kreditfrei gekauft werden.

Drei Kriterien bei der Investitionsentscheidung

Drei Kriterien stehen bei einer Investitionsentscheidung im Vordergrund:
- Der langfristige Bedarf vor Ort
- Ein Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse
- Ein Betreiber mit bester Qualität

Laien sollten sich professionelle Beratung suchen, um kostspielige Fehler zu vermeiden.

Pflegeimmobilie ist nicht gleich Pflegeimmobilie

Der Begriff Pflegeimmobilie ist nicht geschützt. Die korrekte Einordnung ist aber sehr wichtig. Senioren(wohn)heime, Altenheime und Seniorenresidenzen verfügen zwar oft über Pflegeeinrichtungen, richten sich aber zunächst an alle älteren Menschen.

Dies ist vor allem angesichts der Tatsache problematisch, dass diese Art von Immobilien – ob Seniorenwohnheim für „rüstige Rentner“ oder Pflegeimmobilie – sich nur sehr schwer umfunktionieren lassen. Wenn es vor Ort keinen entsprechenden Bedarf mehr gibt, verliert das jeweilige Objekt stark an Wert.

Im Rahmen der Wirtschaftsberatung meinen wir mit Pflegeimmobilien beziehungsweise Pflegeapartments Einrichtungen mit vollstationären Pflegeplätzen sämtlicher Pflegestufen. Voraussetzung dafür ist ein Versorgungsvertrag, den der Betreiber mit den Pflegekassen und im Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der Sozialhilfe schließt.

Seite 2: Versorgungsvertrag sichert Wert der Immobilie

Tipps der Redaktion