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Neuregelung ab 2023 Immobilien-Erben drohen höhere Steuern

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In der Vergangenheit hatten die Finanzämter die Immobilienwerte meist niedriger angesetzt als die Marktentwicklung es zugelassen hätte. Doch damit soll ab kommendem Jahr Schluss sein. Wenn die Finanzämter im Einzelfall von 20 bis 50 Prozent höheren Immobilienwerten ausgehen, dann steigen automatisch auch die Erbschaftsteuern der Erben. Es ist zu befürchten, dass dann das Druckpotenzial in den Erbengemeinschaften steigt. Wer seine Erbschaftsteuer nicht zahlen kann, ist dann quasi genötigt, in den sauren Apfel zu beißen und einem unattraktiven Immobilienverkauf zuzustimmen. Leidtragende sind jeweils die finanziell am schwächsten aufgestellten Mitglieder der Erbengemeinschaften.

Sofern der Immobilienverkauf hinter dem vom Finanzamt ermittelten Wert zurückbleibt, sollten die Erbschaftsteuern im Nachhinein von dem tatsächlich erzielten Kaufpreis berechnet und die zu viel gezahlten Erbschaftsteuern erstattet werden.

 

Ein Beispiel: Eine Mietimmobilie in Frankfurt am Main im Wert von 5 Millionen Euro wird an fünf Kinder vererbt. Jeder Erbe kann einen Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro geltend machen, so dass das Finanzamt die Erbschaftsteuer von jeweils 600.000 Euro errechnet. Dann beträgt der Steuersatz 15 Prozent oder 90.000 Euro für jeden Erben. Steigt die Bewertungsbasis der Immobilie aufgrund der neuen Rechtslage um 50 Prozent auf 7,5 Millionen Euro, beträgt der Steuersatz 19 Prozent und klettert die Erbschaftsteuer auf 209.000 Euro. Waren die 90.000 Euro vielleicht noch von jedem Erben aufzubringen, wird es bei 209.000 Euro schon deutlich schwieriger.

Obwohl es Jahre dauern kann, bis die Immobilie verkauft ist, werden die Steuern für jeden Miterben sofort fällig. Wer das nicht zahlen kann, muss sich das Geld leihen. Doch bei Steuerschulden winken die Banken ab. Finanziell schwach gestellten Erben bleibt dann nur, ihren Erbanteil zu verkaufen, wenn die Erbengemeinschaft zerstritten ist und sich nicht auf einen schnellen Verkauf der Immobilie einigen kann.

Über den Autor:
Manfred Gabler ist Geschäftsführer der Weilheimer Firma Erbteilung. Der 50-jährige Betriebswirt beschäftigt sich schon seit Jahren mit der Vermarktung von Erbanteilen und alternativen Lösungswegen für streitige Erbengemeinschaften.

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