LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 1 Minute

ImmVermV in Kraft Vermittler können ab sofort 34i-Erlaubnis beantragen

Am Freitag ist die „Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit ist sie seit Samstag in Kraft. Nun können Berater, die Immobiliendarlehen vermitteln wollen, eine Erlaubnis nach Paragraf 34i GewO beantragen. Die ersten IHK-Sachkundeprüfungen werden ab Ende Juni angeboten.

Für Vermittler, die bereits über eine Erlaubnis nach § 34c beziehungsweise f GewO verfügen, endet die Übergangsfrist am 20. März 2017.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion