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in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 2 Minuten

ImmVermV kommt nächste Woche Weitere Berufsgruppe wird von Sachkunde-Prüfung befreit

Am 21. März trat in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Kraft. Das Gesetz dient als Grundlage für den Paragraf 34i Gewerbeordnung (GewO), der die Vermittlung von Immobiliendarlehen regelt. Die zum Gesetz gehörende Immobiliardarlehens-Vermittlungs-Verordnung ImmVermV steht allerdings noch aus. „Eine Zumutung für die Branche“, meinen Branchenvertreter wie zum Beispiel der Vorstand des Beraterverbands AfW Frank Rottenbacher. Denn aufgrund der noch fehlenden Verordnung könnten derzeit keine Erlaubnisse nach Paragraf 34i GewO erteilt werden.

Kommende Woche holt der Gesetzgeber das Versäumnis nach. Am 22. April soll die ImmVermV im Bundesrat verhandelt werden. Dabei werde die Verordnung voraussichtlich leicht von der ursprünglichen Fassung abweichen, berichtet das Versicherungsjournal

Denn in der ursprünglichen Fassung sollen eine Reihe von Hochschul- und Berufsabschlüssen als Sachkunde-Nachweis anerkannt werden (eine Übersicht dieser Abschlüsse finden Sie hier). Nun will der Wirtschaftsausschuss Fachhochschul-Absolventen mit einem weiteren Abschluss von der Sachkundeprüfung befreien. Nach Informationen des Versicherungsjournals sollen auch Finanzfachwirte (FH) mit „einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule“ und einer „mindestens einjährigen Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehens-Vermittlung“ die Erlaubnis ohne Prüfung bekommen dürfen. 

Die Verordnung soll am 23. April in Kraft treten.

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