Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren
Von in Recht & SteuernLesedauer: 4 Minuten
Ein Ehepaar vor ihrem Eigenheim
Um ein Darlehen, zum Beispiel für das Eigenheim, beim Tod eines Partners abzusichern, schließen viele Eheleute Restschuldversicherungen ab. Doch zahlen diese auch im Fall von Suizid? | Foto: Midjourney
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Externe Inhalte anpassen

An dieser Stelle finden Sie externen Inhalt, der unseren Artikel ergänzt. Sie können sich die externen Inhalte mit einem Klick anzeigen lassen. Die eingebundene externe Seite setzt, wenn Sie den Inhalt einblenden, selbstständig Cookies, worauf wir keinen Einfluss haben.

Externen Inhalt einmal anzeigen:

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt und Cookies von diesen Drittplattformen gesetzt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

In seinem Urteil vom 30. September 2024 (Aktenzeichen: 16 U 126/23) befasst sich das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig mit den Leistungsansprüchen aus der Restschuldversicherung bei einem Suizid. In welchen Fällen haben Versicherte Ansprüche – und wer kann sie geltend machen? Rechtsanwalt Jens Reichow von der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow klärt auf.

Der Fall

Ein Ehepaar schloss im Mai 2021 eine Restschuldversicherung für die Rückzahlung eines Darlehensvertrags ab. Der Vertrag war ein Gruppenversicherungsvertrag mit dem Darlehensgeber als Versicherungsnehmer und den beiden Eheleuten als versicherte Personen. In den Versicherungsbedingungen waren Informationen darüber enthalten, an wen die Leistungen der Restschuldversicherung zu zahlen sind und Sonderregelungen, sollte es sich um einen Tod durch Suizid gehandelt haben.

Am 17. Februar 2022 brachte sich der Ehemann um, da er aufgrund von Oberbauchschmerzen davon ausging, an einer alkoholbedingten Leberzirrhose erkrankt zu sein. Bei ärztlichen Untersuchungen ließ sich die Erkrankung jedoch nicht bestätigen. Es war davon auszugehen, dass der Ehemann unter einer schweren Angststörung mit Depressionen litt. Außerdem hinterließ der Ehemann seiner Frau einen Abschiedsbrief, aus dem hervorging, dass der Mann fest davon ausging, durch den Alkoholkonsum bereits tödlich erkrankt zu sein und sich deswegen tötete.

Der Darlehensgeber setzte den Restschuldversicherer über den Todesfall in Kenntnis, woraufhin dieser wiederum einmalig die fällige Rate zahlte. Die Ehefrau verlangte weitere Leistungen aus dem Versicherungsverhältnis. Sie argumentierte, dass ihr Mann aufgrund einer schweren Angststörung nicht mehr Herr seiner Sinne war und von der Angststörung beherrscht wurde. Ohne diese Angststörung hätte sich ihr Ehemann nicht das Leben genommen.

Der Restschuldversicherer hingegen verweigerte die Leistung. Der Versicherer erwiderte, dass nicht zu erkennen gewesen sei, dass der Ehemann sich krankheitsbedingt ohne freie Willensbestimmung das Leben genommen habe. Außerdem sei die Ehefrau nicht berechtigt gewesen, Leistungsansprüche aus der Restschuldversicherung geltend zu machen, da sie selbst keine Versicherungsnehmerin ist. Die Leistungsansprüche aus der Restschuldversicherung hätte lediglich der Darlehensgeber als Versicherungsnehmer geltend machen können. Erschwerend kam nach Auffassung des Versicherers hinzu, dass die Frau nicht im Besitz des Versicherungsscheins war.

PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden