BSV, Rückversicherung und faire Lastenverteilung „In Pandemiezeiten funktioniert dieses Prinzip nicht“

DAS INVESTMENT: Gibt es gesetzliche Bestimmungen zur Rückversicherung, die die BSV-Anbieter erfüllen müssen?
Fred Wagner: Nein. Das Rückversicherungsgeschäft ist in Deutschland grundsätzlich kaum reguliert. Das betrifft insbesondere Produkte und Preise. Da es sich bei Versicherern und Rückversicherern um professionelle Finanzmarktakteure handeln, hat der Gesetzgeber ihnen die Freiheit gelassen, alles weitgehend frei zu vereinbaren.
Durch ihre Weigerung, im Fall der coronabedingten Schließungen im Gastgewerbe zu leisten, erlitten die BSV-Erstversicherer – und mit ihnen die gesamte Versicherungsbranche – einen massiven Imageverlust. Es gibt Spekulationen, dass die Versicherer deshalb nicht leisten, weil sie nicht ausreichend rückversichert sind.
Wagner: Das ist durchaus vorstellbar. Die Versicherer haben wohl nicht mit flächendeckenden Schließungen gerechnet. Denn Versicherungen wie die BSV sind nicht für Pandemien ausgelegt. Bei der Entwicklung solcher Produkte hat man eher an behördlich angeordnete Schließungen infolge zum Beispiel einer Salmonelleninfektion gedacht. Daher erheben die Versicherer auch im Verhältnis zur Deckungssumme sehr niedrige Prämien. Damit, dass der Schaden bei fast 100 Prozent aller Versicherten eintritt, haben die Versicherer vor der Pandemie nicht gerechnet. Daher haben auch nur die wenigsten für diesen Fall in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorgesorgt.
Inwiefern?
Wagner: Sie haben Pandemien in ihren AGB ausdrücklich ausgeschlossen. Daher müssen diese Versicherer bei coronabedingten Schließungen auch nicht zahlen. Ein paar wenige BSV-Anbieter haben Pandemien in ihren AGB ausdrücklich mit eingeschlossen. Diese Versicherer müssen zahlen – und sie tun es auch. Die meisten jedoch gehen in ihren AGB gar nicht auf den Fall einer Pandemie ein. Das führt zur Rechtsunsicherheit und damit zu juristischen Auseinandersetzungen, die das Ansehen der Branche schädigen. Doch diese Versicherer können es sich vielfach auch gar nicht leisten zu bezahlen. Einerseits würde es sie wirtschaftlich teilweise sehr substanziell treffen, wenn die Versicherungen gegen Betriebsschließungen BSV mit insgesamt hohen Deckungssummen herausgereicht wurden. Andererseits würden sie das Versicherten-Kollektiv ungerechtfertigt schädigen, wenn sie nur aus Kulanz leisten würden, aber dies aus rechtlicher Sicht nicht müssen.