Indexfonds sind kein Allheilmittel Über die verhängnisvolle Liebe der ETF-Anleger
Hierbei lassen sich mindestens zwei Basisvarianten beobachten: Der Vermögensverwalter soll einen Mehrertrag über einem Vergleichsindex erwirtschaften, also die Rendite des Index maximieren. Oder, zweite Variante, der Vermögensverwalter soll eine bessere risikoadjustierte Rendite als ein Vergleichsindex abliefern, also das Risiko des Index minimieren. In beiden Fällen muss sich per definitionem die Performance des aktiven Managers von der des Index unterscheiden. Im ersten Fall wird es wahrscheinlich und im zweiten Fall sehr wahrscheinlich Phasen der Underperformance geben. Die bloße Feststellung von Underperformance taugt nicht als Argument gegen aktive Vermögensverwaltung.
Ob die Gebühr für das Leistungsversprechen – Renditemaximierung oder Risikoreduktion – im konkreten Fall zu hoch erscheint, darüber lässt sich wie in allen anderen Dienstleistungsbranchen streiten. Was in der Debatte auffällt, ist der immergleiche Hinweis auf „die“ Vermögensverwalter als Gruppe unterschiedsloser Marktsubjekte, die „den“ Index nur selten schlügen – unabhängig von der Frage nach dem jeweilig konkreten Vermögensverwaltungsauftrag.
Der Blick in die Datenbanken größerer Anbieter wie Morningstar oder Thomson Reuters kann da nur wenig weiterhelfen, da dort je nach Datenbankanbieter Fonds und ihre Verwalter über einen Index-Kamm geschoren beziehungsweise in unterschiedlich standardisierte Fondsrubriken einsortiert werden. Eine individuelle Bewertung von gegebenenfalls mehreren hundert oder gar tausend Fonds mittels standardisierter Vergleichsindexvorgaben erscheint problematisch. Ein einfacher Datenbankabruf für die Beurteilung der Frage, ob ein Fonds seinen Preis wert ist, greift also zu kurz, wenn nicht auch Zusatzinformationen zum Beispiel hinsichtlich des individuellen Anlagehorizontes des Fonds, seiner Risikovorgaben etc. berücksichtigt werden.
1.200% Rendite in 20 Jahren?
Das Investieren in und mit ETFs eignet sich nur dann als Vermögensverwaltung im Do-it-Yourself-Verfahren, wenn der Anlagehorizont sehr lang gewählt ist und zwischendurch nicht „getradet“ wird, also taktische Anpassungen an die Marktentwicklung und regelmäßige Rebalancings auf die strategische Asset-Allokation-Vorgabe (z. B. langfristig 60 Prozent in deutsche Aktien und 40 Prozent in deutsche Anleihen) nicht erfolgen. Früher war dieses Anlage- beziehungsweise Anlegerverhalten als „Buy and hold“ bekannt – Ehen wurden eingegangen und nicht beendet. Freilich sollte man einen passiven Index-ETF nicht mit diesem klassischen „Buy and hold“-Ansatz verwechseln, da sich die Zusammensetzung des ETF-Korbes täglich ändert – Ihr Obsthändler lässt grüßen.
Selbstverständlich können aber auch im Rahmen einer professionellen, aktiven Vermögensverwaltung ETFs eine sinnvolle Rolle spielen, zum Beispiel für ein kurzfristiges „Market Exposure“ ebenso wie als langfristiges „Core Investment“ oder im Rahmen einer fondsgebundenen Vermögensverwaltung. Nur sind ETFs dann nicht Vermögensverwaltungsersatz, sondern eine Sorte von Finanzinstrumenten, die im Rahmen einer aktiven Vermögensverwaltung eingesetzt werden können. Spätestens dann ist kühler Kopf im Spiel.