Investieren in Indien rückt bei immer mehr Investoren in den Fokus. Die Wachstumsraten sind weiterhin vielversprechend und Indien ist gut positioniert zwischen Europa, den USA, China und Russland. Bei der Auswahl möglicher Investments gibt es jedoch ein paar wichtige Details zu beachten, deren sich viele Investoren in Deutschland nicht bewusst sind.
Indien erhebt für ausländische Investoren sowohl auf Zinseinkünfte als auch auf Kapitalgewinne Quellensteuern. Deutsche Investoren können diese weder gegenrechnen noch zurückfordern. Bei einer Haltedauer von weniger als zwölf Monaten beträgt die Kapitalgewinnsteuer 20 Prozent, bei mehr als zwölf Monaten liegt sie bei 12,5 Prozent.
Fondsanbieter rechnen Steuern häufig nicht in die Performance ein
Was bedeutet das konkret? Bei der Berechnung des Nettoinventarwertes oder Net Asset Values (NAV) in Deutschland erhältlicher indischer Fonds gibt es verschiedene Ansätze:
- Sowohl bei Gewinnen, die bereits tatsächlich erzielt wurden, als auch bei solchen, die bisher nur rechnerisch entstanden sind, wird die Kapitalgewinnsteuer berücksichtigt. Bei negativer Performance wird sie wieder dazugerechnet. Der so berechnete Nettoinventarwert spiegelt die effektive Performance sowie den effektiven Wert der Anteile wider.
- Vielfach wird jedoch ein – unserer Meinung nach nicht ganz korrekter – Ansatz verwendet, der die aufgelaufene Kapitalgewinnsteuer nur beim Verkauf der Anteile berücksichtigt – nicht jedoch bei der Performance-Berechnung. Der Effekt ist, dass die Performance im Vergleich zur ersten Variante wesentlich besser aussieht. Da beim Verkauf der Anteile die Kapitalgewinne realisiert werden, wird ein Investor diesen NAV nie erhalten.
Der Performance-Unterschied zwischen den beiden Varianten kann durchaus 4 Prozent pro Jahr ausmachen. Das bedeutet, dass Variante eins gegenüber Variante zwei eine mitunter deutlich schlechtere Performance ausweist. Wir können nur mutmaßen, weshalb Fondsmanager die zweite Variante verwenden. Wir sind uns aber sicher, dass die Aufsichtsbehörden diese Praxis hinterfragen dürften.
Eine weitere Folge der indischen Quellensteuer ist aber auch ein größerer Tracking-Error zum indischen Vergleichsindex. Per Definition werden die Benchmarks auf Bruttobasis berechnet. Es werden keine aufgelaufenen Steuern berücksichtigt. Bei steigenden Märkten führt dies automatisch zu einer Underperformance. Ein ETF, der die Variante eins für aufgelaufene Steuern verwendet, ist daher die wesentlich sinnvollere Benchmark-Wahl.
Investoren sollten bei Indien-Fonds vorab recherchieren
Ein weiterer Aspekt, den Investoren bedenken sollten, ist, wie häufig in einem Fonds Transaktionen vorgenommen werden. Bei langfristigem Halten der Investments fällt, wie bereits dargestellt, eine Kapitalgewinnsteuer von 12,5 Prozent an. Fonds mit vielen Transaktionen produzieren jedoch durch die Kapitalgewinnsteuer von 20 Prozent bei unterjährigem Aktienverkauf sogar noch wesentlich höhere Steuerschulden.
Vor dem Kauf von Anteilen indischer Fonds lohnt es sich daher, gewisse Vorarbeiten durchzuführen. Leider sind die Prospekte der meisten Fonds zu breit gefasst, als dass sich eindeutig sagen lässt, ob für einen Fonds Variante eins oder zwei angewendet wird. In diesem Fall kann eine schriftliche Anfrage an die Verwahrstelle sicher weiterhelfen.
Über den Autor:
Helmut Fischer ist Gründer und Geschäftsführer der Finanzberatung Queens Gate Capital Advisors mit Sitz in London. Zuvor war er als Managing Director bei UBS und Bank of America Merrill Lynch tätig.