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Bieten Sie Ihrer Kundschaft lebenslange Flexibilität rund um die Themen Vermögensaufbau und Altersvorsorge.

Als Grundlage einer Ruhestandsplanung setzen die meisten auf das gesetzliche Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Eine oft angebotene flexible Abrufphase, kann zwar die Laufzeit verlängern, jedoch mit Mitte 70 ist spätestens Schluss mit dem Sparen und Anlegen. Der Gedanke dabei ist, dass das angesammelte Vermögen immer komplett zu Beginn des Ruhestands gebraucht wird. Ist dies aber wirklich der Fall? Oftmals haben vorsorgebewusste Sparer ihre Altersvorsorge auf mehrere Standbeine gestellt. Neben der gesetzlichen Absicherung verfügen sie über Betriebsrenten, Immobilienvermögen oder Aktienpakete. Dass das Geld einer privaten Rentenversicherung umgehend zum Rentenbeginn benötigt wird, entspricht deshalb meist nicht der Realität. Manchmal ist die einmalige Auszahlung auch steuerlich wenig sinnvoll.

Vielfältige Möglichkeiten

Mit Blick auf die beschriebene Situation ist es wichtig, dass der Vermögensaufbau im Rahmen einer privaten Rentenversicherung in der Laufzeit flexibel ist. Im besten Fall läuft sie lebenslang oder ist mehrfach verlängerbar. Dadurch bleiben Sparer flexibel. Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung haben sie zudem den Vorteil, dass sie auch im Ruhestand, der oft weit über 20 Jahre andauert, in Investmentfonds investiert bleiben können. Dadurch lassen sich auch im höheren Alter attraktive Renditechancen nutzen. Darüber hinaus eignet sich eine längere bis lebenslange Laufzeit für eine durchdachte Vermögensübertragung und Hinterbliebenenversorgung. Denn die Leistung ist im Todesfall abgeltungsteuerfrei! Zudem lassen sich sowohl Schenkungen als auch Erbschaften mit einer ausgedehnten Laufzeit optimiert gestalten.  Denn bei der Übertragung auf die nächste Generation ist es ein wichtiges Anliegen, das hart erarbeitete Vermögen effektiv vor Verlusten durch Steuerabzüge zu schützen.

Lebenslange Verfügbarkeit

Auch bei einer lebenslangen Laufzeit muss der flexible Zugriff auf das Vermögen jederzeit möglich sein. Selbst wenn Sie heute kein Kapital benötigen, so kann es morgen eine Situation geben, die dies ändert, zum Beispiel beim Immobilienkauf, im Krankheits oder Pflegefall. Sparer sollten deswegen jederzeit in der Lage sein:

  • Eine Verrentung anzustoßen
  • Einen Auszahlplan einzurichten
  • Ein Ablaufmanagement zu verschieben
  • Teile oder das gesamte Vermögen zu entnehmen
  • Alle Optionen in Kombination zu nutzen

Steuer

Unabhängig vom Bedarf kann es von großem Nutzen sein, Gelder in Teilen über Jahre hinweg zu entnehmen. Dadurch lässt sich ein sprunghafter Anstieg des zu versteuernden Einkommens vermeiden und somit auch eine erhöhte Steuerlast durch den Progressionseffekt. 

Vermögensübertragung

Vermögen steuergünstig zu übertragen, ist ein häufiger Wunsch. Besonders, wenn keine Kinder als Erben vorhanden sind. Der steuerfrei vererbbare Freibetrag für entferntere Verwandte oder Bekannte beträgt lediglich 20.000 Euro alle 10 Jahre. Bei größeren Vermögen kann es aber auch mit höheren Freibeträgen eng werden. Als Lösung kann anstelle eines Einmalbetrags eine lebenslange Rente vererbt oder verschenkt werden. Die Besonderheit: Der steuerlich relevante Betrag ist nicht die einmalige Anlage oder das vorhandene Guthaben, sondern die Jahresrente multipliziert mit einem Vervielfältiger. Dadurch reduziert sich die steuerliche Basis deutlich. 

Mit flexiblen Rentenversicherungen genießen Sie große Freiheiten und können auch im Alter bedarfsgerecht und strategisch agieren! Erfahren Sie mehr zum Thema in unserem Vortrag auf dem Fondsprofessionell Kongress in Mannheim am 25. Januar 2024, 11.10 Uhr.  
Sowie unter: www.hlmaklerservice.de/wholelife

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