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Von in Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU)Lesedauer: 5 Minuten
Arbeitsunfall im Hochregallager
In der Erwerbsunfähigkeitsversicherung muss der Betroffene in der Regel nachweisen, dass er keine drei Stunden am Tag mehr arbeiten kann. | Foto: Imago Images / Shotshop
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Das Beratungsunternehmen Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse hat erneut untersucht, welche Tarife in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) dem von ihr selbst definierten Marktstandard entsprechen. Im Rahmen der Untersuchung „Marktstandards in der EU – Stand 04/2024“ wurden 40 Tarife von 13 Gesellschaften, die auf dem deutschen und österreichischen Markt angeboten werden, analysiert und in 17 Qualitätskriterien gegen den Marktstandard verglichen. Damit bestätigt sich der Trend eines stark abnehmen Angebots in diesem Produktsegment. 2020 waren noch 68 Offerten Teil der Infima-Analyse.

So funktioniert die Untersuchung

Die Analyse basiert laut der Autoren auf der Erhebung aller zu einem Qualitätskriterium am Markt tatsächlich vorhandenen konkreten Ausprägungen in den Bedingungswerken. Diejenige Ausprägung, die von den Anbietern in ihren Produkten am häufigsten verwendet wird, definiert den jeweiligen Marktstandard im Sinne eines Branchendurchschnittswertes. Eine für den Kunden unterdurchschnittliche Regelung könne somit nicht durch eine besonders vorteilhafte Formulierung bei einem anderen Kriterium ausgeglichen werden. Im Vergleich zu anderen Bewertungsverfahren handele es sich ausdrücklich nicht um ein Rating. Deshalb werden die Leistungsbestandteile der Versicherungsangebote nicht gewichtet oder gegeneinander aufgerechnet. Nach möglicherweise voneinander abweichenden Standards in Österreich und Deutschland wurde nicht unterschieden.

Untersucht wurden folgende 17 Kriterien, die im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben sind (mehr Details gibt es hier):

• Prognosezeitraum
• Rückwirkende Leistung
• Spezifikation der Erwerbstätigkeit
• Arbeitsumfang
• EU aufgrund von Pflegebedürftigkeit
• Meldefristen
• Beitragsstundung
• Zeitlich befristetes Anerkenntnis
• Kostenübernahme bei Auslandsaufenthalt
• Geltungsbereich
• Mitwirkungspflichten Gesundheit
• Einmalzahlungen
• Nachversicherung ohne Anlass
• Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten
• BU-Umtausch-Option
• Verlängerungsoption
• Gesetzliche EM-Rente gilt als EU

Nur noch vier Produkte mit Auszeichnung

Insgesamt wurden 13 Tarife von vier Gesellschaften ausgezeichnet. Sie entsprechen oder übertreffen den Standard in allen 17 Qualitätskriterien. Damit hat sich auch die Zahl der ausgezeichneten Tarife gegenüber dem Vorjahr weiter verringert. Zu den Siegern zählen Tarife der Continentale, darunter auch das vor kurzem eingeführte Produkt „Einkommensvorsorge Concept“, Europa, Volkswohl Bund und Zurich Deutscher Herold. Im Vorjahr hatten noch zwei Offerten der Metallrente sowie jeweils eine der Credit Life, der Dialog und der Hannoverschen ein Zertifikat erhalten.

Quelle: infinma

Drei neue Marktstandards

 „Wie im letzten Jahr schon vorhergesagt, ist inzwischen die BU-Umtausch-Option zum Marktstandard geworden. Das ist insofern verständlich, als die EU häufig als Einstieg in eine Arbeitskraftabsicherung angeboten wird“, sagt der geschäftsführende Infinma-Gesellschafter Jörg Schulz. Auch der Verzicht auf die Meldepflicht bei Verbesserung des Gesundheitszustandes sei in diesem Jahr zum Standard geworden. „Insgesamt hat sich das Niveau der Bedingungen weiter verbessert, dennoch kann sich die EU weiterhin nicht als Alternative zur BU durchsetzen. In vielen Berufen, vor allem ohne größere körperliche Belastungen, bleiben die Prämienunterschiede zur BU einfach zu gering.“ Auch die Regelung bei Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Pflegebedürftigkeit hat sich verändert. Hier reichen jetzt schon zwei von sechs Pflegepunkten aus. Im Vorjahr waren es noch drei oder vier.

 

Erfolgsaussichten am Markt sind schwierig

Mit Blick auf die weiteren Entwicklungen im Markt der Arbeitskraftabsicherung stellen die Infinma-Analysten fest, dass sich aktuell die Versicherer eher auf die Grundfähigkeitsversicherung als Portfolioergänzung zur BU zu fokussieren scheinen. Insgesamt sieht Infinma „eine gewisse vertriebliche Zurückhaltung im Bereich der EU“. Möglicherweise glaubten die Anbieter selber nicht oder nicht mehr an einen durchschlagenden Erfolg dieser Absicherungsmöglichkeit. Ein Grund dürfte sein, dass schon die verbale Nähe zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente den einen oder anderen möglichen Kunden abschreckt.

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