Das Beratungsunternehmen Institut für Finanz-Markt-Analyse (Infinma) hat in seiner alljährlichen Untersuchung wieder die sogenannten Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) analysiert. Dabei kamen 415 Tarife von 72 Gesellschaften auf den Prüfstand. Die Zahl der untersuchten Offerten ist damit weiter rückläufig. Basis der Untersuchung der Produktqualität sind laut Infinma alle aktuell auf dem deutschen Markt verfügbaren verkaufsoffenen BU-Tarife mit einem eigenständigen Bedingungswerk.
Analyse nach Marktstandards soll kein Rating sein
Die Analyse versteht sich nach Infinma-Angaben nicht als Rating, „da wir auf dem Standpunkt stehen, dass sich die einzelnen Bedingungsbestandteile nicht gegeneinander aufrechnen lassen.“ Aus genau diesem Grund nehme man auch keine Bewertung in Form von Punkten vor, sondern stelle für die einzelnen Kriterien lediglich dar, ob der Versicherer eine Regelung getroffen hat, die besser oder schlechter als der Marktstandard ist. „Der Marktstandard wird für uns durch die Regelung definiert, die in den betrachteten Bedingungswerken am häufigsten verwendet wird“, schreiben die Autoren zur Methodik. Mehr Informationen gibt es hier.
Vielmehr werden von Infinma die konkreten Ausprägungen in den Bedingungswerken basierend auf 18 selbst gewählten Qualitätskriterien bewertet. Diese sind im Vergleich zur Vorjahresuntersuchung unverändert. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird gezählt, und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“. Nicht Gegenstand der Infinma-Marktstandards in der BU ist laut der Studienmacher die Entwicklung eigener Mindestanforderungen oder die Definition etwaiger aus Kunden- oder Beratersicht wünschenswerter Produkteigenschaften. Die 18 Kriterien lauten:
- Prognose
- rückwirkende Leistung
- abstrakte Verweisung
- Verzicht auf Umorganisation bei Akademikern
- Verzicht auf Umorganisation bei Kleinbetrieeben
- Kostenbegrenzung bei Umorganisation
- Berufswechselprüfung
- Leistungsbeginn
- Meldefristen
- Erhöhungsoption ohne Anlass
- Beitragsstundung
- befristete Anerkenntnisse
- Meldepflicht Minderung BU
- Meldepflicht Aufnahme Tätigkeit
- Nachprüfung
- Leistung bei Arbeitsunfähigkeit
- Ausscheiden aus dem Beruf
- Option auf selbstständige Anschluss-Pflegerente
Kritik an der Methodik
Tatsächlich dürften Standards allein keinen Aufschluss darüber erlauben, ob der jeweilige Tarif für die individuelle Einkommens- und Lebenssituation sowie dem daraus resultierendem Absicherungsbedarf des einzelnen Kunden geeignet ist. So hat es in der Vergangenheit auch bereits Kritik an dem Modell gegeben. Ein Vorwurf lautete, dass eine objektive Bewertung bei der Untersuchung nicht stattfinden würde. Ob die mit einem Zertifikat, das kostenpflichtig zu Vertriebs- und Marketingzwecken erworben werden kann, ausgezeichneten Versicherer tatsächlich gute Leistungen bieten, sei daher nicht nachvollziehbar.
Infinma verteidigte sich dagegen, indem man darauf hinwies, dass auf den Internetseiten des Unternehmens der Marktstandard abgebildet werde. So könnten Verbraucher sich informieren, ob dieser günstig oder ungünstig sei.
2025 werden Änderungen am Bedingungswerk erwartet
Zur aktuellen Entwicklung in der Produktsparte sagt Jörg Schulz, Geschäftsführer bei Infinma: „Der Markt scheint wieder in Bewegung gekommen zu sein. Zwar haben sich diesmal noch keine Veränderungen in den Marktstandards manifestiert, aber bei einigen Kriterien ist schon jetzt abzusehen, dass das nächste Update in 2025 zu Änderungen führen wird.“ So zeichne sich jetzt schon ab, dass demnächst bei der Mehrheit der Produkte im Falle der Beitragsstundung während der Leistungsprüfung bei einer eventuellen Rückzahlung der ausstehenden Prämien explizit auf Stundungszinsen verzichtet wird.
„Auch beim Verzicht auf Meldefristen und der Regelung zu befristeten Anerkenntnissen gehen wir davon aus, dass sich der Marktstandard nächstes Jahr ändern wird. Somit haben die Versicherer genügend Zeit, rechtzeitig darauf zu reagieren“, so Schulz.
Produktunterschiede in Detailregelungen
Die Qualität der Bedingungen bleibe in der Breite hoch und Unterschiede in den Produkten seien vor allem in den Detailregelungen zu einzelnen Kriterien zu finden. Dann gehe es beispielsweise darum, wie lange Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit erbracht werden oder für welche Personengruppen auf die Umorganisation des Arbeitsplatzes verzichtet wird. „Derzeit beobachten wir mit Spannung und Interesse die Marktentwicklung im Bereich des Verzichts auf die konkrete Verweisung in der Erst- und Nachprüfung. Schließlich gibt es schon jetzt mehrere Anbieter, die sich für einzelne Berufsgruppen oder auch für alle Berufe zu dieser Regelung entschieden haben“, sagt der Infima.-Chef.
Anteil der zertifizierten Tarife steigt weiter
Insgesamt haben die Analysten 251 (2023: 244) von 43 Anbietern zertifiziert, die in allen oben aufgeführten Kriterien mindestens den Marktstandard erfüllen oder diesen übertreffen. Das entspricht einem Anteil von 60,48 Prozent. Im Vorjahr lag der Anteil nur bei 55,6 Prozent. Zu den Anbietern mit den meisten Tarifauszeichnungen zählen, ähnlich wie im vergangenen Jahr, Swiss Life und Allianz mit jeweils 17 BU-Produkten, Metall Rente (15), Volkswohl Bund (13), IG BCE (12), Klinikrente (12) und Nürnberger Leben (11). Eine Liste der zertifizierten Produkte gibt es hier.

