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Infinus-Prozess Ehemaliger Infinus-Manager freigelassen

Lesedauer: 1 Minute
Nach knapp zweieinhalbjähriger Untersuchungshaft ist ein zweiter Angeklagter aus den Führungsreihen des ehemaligen Dresdner Finanzdienstleisters Infinus freigelassen worden. Die 5. Strafkammer des Dresdner Landgerichts hat am Montag den Haftbefehl gegen Andreas Kison außer Vollzug gesetzt, meldet die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf einen Gerichtssprecher. Zuvor hatte das Sächsische Verfassungsgericht eine Haftbeschwerde Kisons zugelassen und den Fall zur Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Kison soll sich zukünftig einmal wöchentlich bei der Polizei melden.

Andreas Kison wird Beihilfe zum gewerbsmäßigen Kapitalanlagebetrug vorgeworfen. Zusammen mit fünf weiteren Angeklagten soll der 47-Jährige rund 22.000 Anleger geschädigt haben. Infinus habe innerhalb eines undurchsichtigen Firmenkonglomerats ein Schneeballsystem aufgebaut, das mit immer neuen Anlegergeldern unterfüttert worden sei. Anlegern soll ein Schaden von mindestens 312 Millionen Euro entstanden sein. Ein weiterer Angeklagter in dem Prozess war bereits im Februar 2014 aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Erst kürzlich hat sich der Hauptangeklagte in dem Verfahren, Ex-Infinus-Chef Jörg Biehl von den gegen Infinus erhobenen Vorwürfen distanziert.
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