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Versicherer: Inflationsausgleich für jeden 2. Mitarbeiter

Bei Finanzdienstleistern und Versicherern erhält jeder zweite Mitarbeiter eine Inflationsausgleichsprämie. Das geht aus einer Auswertung des Statistischen Bundesamts (Destatis) zu Inflationsausgleichszahlungen bei Tarifverdiensten hervor. Demnach erhalten deutschlandweit mehr als ein Viertel aller Tarifbeschäftigten eine solche Sonderzahlung.
Die von Destatis erhobenen Daten umfassen sowohl alle seit Oktober 2022 ausgezahlten Inflationsausgleichsprämien als auch alle anstehenden Auszahlungen, die zum aktuellen Rechenstand bis Ende 2024 tariflich vereinbart sind. In Deutschland bekommen fast 78 Prozent aller Tarifbeschäftigten eine steuerfreie Sonderzahlung, die dem Inflationsausgleich dienen soll. Im Schnitt liegt der Auszahlungsbetrag pro Person bei 2.761 Euro.
Bis zu 3.000 Euro können Arbeitgeber ihren Beschäftigten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben noch bis Ende 2024 auszahlen – als Gesamtbetrag oder gestaffelt. In der Finanz- und Versicherungsdienstleistungsbranche beträgt die durchschnittliche Inflationsausgleichsprämie 2.510 Euro und wird an 52 Prozent der Mitarbeitenden ausgezahlt.
Was den Anteil der begünstigten Tarifbeschäftigten und die durchschnittliche Summe der Zahlungen angeht, liegt die Branche somit unterhalb des Deutschlandtrends. Zwischen den einzelnen Branchen gibt es aber deutliche Unterschiede.
Die niedrigsten Prämien sind im Baugewerbe (durchschnittlich 1.104 Euro) zu verzeichnen, während in der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung die vollen 3.000 Euro an 92 Prozent der Beschäftigten ausgezahlt werden. Im verarbeitenden Gewerbe und der Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung erhalten mit rund 96 Prozent die meisten Beschäftigten eine Sonderzahlung. Im Gastgewerbe hingegen sind es nur 6,3 Prozent.
Inflationsausgleichszahlungen sind ein Grund dafür, dass Tarifverdienste in Deutschland 2023 im Schnitt um 3,7 Prozent gestiegen sind.