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Initiative Altersvorsorgedepot „Staat sollte Fonds-Sparer steuerlich begünstigen“

Hendrik Leber: Der Fondsmanager hat die Initiative „Altersvorsorgedepot“ ins Leben gerufen. Demnach fließt ein Teil des Bruttoeinkommens in Fonds, deren Erträge bei der Entnahme im Rentenalter niedrig besteuert werden.
Hendrik Leber: Der Fondsmanager hat die Initiative „Altersvorsorgedepot“ ins Leben gerufen. Demnach fließt ein Teil des Bruttoeinkommens in Fonds, deren Erträge bei der Entnahme im Rentenalter niedrig besteuert werden. | Foto: Acatis Investment

„Es ist Zeit für eine simple und effiziente Form des Alterssparens“, sagt Hendrik Leber. Der Geschäftsführer der Investmentgesellschaft Acatis sieht nämlich die gesetzliche Rente immer weniger in der Lage, deutschen Senioren ein auskömmliches Einkommen zu sichern. Diese Erkenntnis sei in der Bundespolitik zwar Konsens. „Doch die vorhandenen Konzepte wie BAV, Riester- und Rürup-Rente sind kompliziert, intransparent und teuer“, so Leber weiter.

„Als Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland (VUV) und dem Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) sprechen wir mit anderen Unternehmen regelmäßig auch über branchenweite Themen“, erklärt Stefan Riße. Der Kapitalmarktstratege der Frankfurter Fondsboutique verweist dabei auch auf den Koalitionsvertrag der Bundesregierung, den die Unionsparteien und die SPD im vorigen Frühjahr geschlossen haben.

„Wir halten am Drei-Säulen-Modell fest und wollen in diesem Rahmen die private Altersvorsorge weiterentwickeln und gerechter gestalten. Es ist ein Dialogprozess mit der Versicherungswirtschaft anzustoßen mit dem Ziel einer zügigen Entwicklung eines attraktiven standardisierten Riester-Produkts.“ 
Zitat aus dem Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode

Laut Acatis-Manager Riße löst die darin geforderte Neuauflage der Riester-Rente nicht ihr Grundproblem: Die vorgeschriebene Kapitalgarantie der privaten Policen schließt eine hohe Aktienquote aus. Doch sichere Anlagealternativen schaffen kaum noch Rendite. Daher solle der Staat zukünftig nicht mehr nur diejenigen Vorsorgeprodukte fördern, die ihre Leistungen an die Empfänger bis zum Lebensende verrenten. Stattdessen sollten auch Entnahmepläne möglich sein. 

Zur Auswahl stünden den Vorsorgesparern dann nämlich auch zum Beispiel Aktien- und Rentenfonds sowie Misch - und Geldmarktportfolios – je nach persönlicher Risikobereitschaft. Aus aktiv beziehungsweise passiv gemanagten Investmentfonds könnten sich die Sparer so ihr persönliches „Altersvorsorgedepot“ zusammenstellen. Weil das Universum aller Fonds am deutschen Markt für viele Privatanleger jedoch zu unübersichtlich sei, ist „Hilfe durch Anlageberater willkommen“, betont Riße. 

Die Auswahl der Fonds könne aber auch zum Beispiel Lebensversicherern oder Banken überlassen werden. Sie könnten das Altersvorsorgedepot mit Zusatzleistungen bei Berufsunfähigkeit oder im Todesfall verbinden: „Es soll eine Lösung geschaffen werden, an der der ganze Finanzsektor partizipieren kann.“ Zu den Prinzipien für das von Acatis ins Spiel gebrachte Modell zählt außerdem, dass die Kosten für Depotführung, Beratung und Transaktionen einzeln auszuweisen sind.

Prinzipien für das Altersvorsorgedepot

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Dem Prinzip „Ein Depot pro Kopf“ folgend soll jede natürliche Person nur genau ein Altersdepot haben können, um Missbrauch zu verhindern. Jedoch seien Altersvorsorgedepots auch für minderjährige Kinder und Enkel denkbar. In jedem Fall sei es aber das Ziel des Depots bei einer EU-Inlandsbank, das Geld anzulegen und nicht zu spekulieren. „Sobald Geld im Depot liegt, soll es arbeiten.“ Daher solle wenig Bargeld gehalten werden und kein Markt-Timing stattfinden. 

Auch für die Sparer soll gelten: Anlegen statt Spekulieren! Daher soll ein Fonds in den ersten fünf Jahren nach dem Kauf nicht wieder veräußert werden. Ausnahmen sollen jedoch bei Fondsschließungen oder Gebührenerhöhungen möglich sein. Wichtig ist den Initiatoren aus dem Hause Acatis aber, dass die Anlage gemäß dem zweiten Prinzip „Vorsorge mit Fonds“ ausschließlich in Fonds erfolgen. Denn sie seien „eine ausgereifte und bewährte Erfindung“. 

Staat soll Sparer steuerlich begünstigen 

Als Anreiz zum Sparen soll eine „steuerliche Begünstigung“ als drittes Prinzip eingeführt werden. Dazu solle der Arbeitgeber einen Teil des Gehalts direkt in das Altersvorsorgedepot überweisen, ohne dass Einkommenssteuer oder Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Aufstockungen – zum Beispiel nach einer Erbschaft oder Schenkung, einem Lottogewinn oder Immobilienverkauf – sollen bis zu einer Obergrenze von 5 Millionen Euro jederzeit möglich sein. 

Und während der Sparphase werden die Erträge steuerfrei thesauriert. Der Arbeitnehmer zahlt erst dann eine 10-prozentige Pauschalsteuer, wenn im Alter, bei Berufsunfähigkeit oder im Todesfall Geld aus dem Vertrag abfließt. Entnahmen vor dem 65. Lebensjahr werden hingegen mit 50 Prozent besteuert. Mit solchen steuerlich begünstigten Vorsorgedepots hätten laut Acatis Länder wie USA und die Schweiz bereits seit Jahrzehnten gute Erfahrungen gemacht. 

Durch ihre höhere Beteiligung der Sparer am Kapitalmarkt unterscheiden sich die beiden Vorbildländer deutlich von Deutschland, das laut Acatis „in eine Altersarmutsfalle läuft“. Die hierzulande bestehenden Umlagesysteme hingegen seien „nicht in der Lage, eine große Zahl von Rentnern durch wenige steuerzahlende Arbeitnehmer zu finanzieren“. Und die klassischen Sparprodukte der Deutschen seien nicht ertragsstark genug, um die wachsenden Rentenlücken zu stopfen. 

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