LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Sachwert-InvestmentsLesedauer: 4 Minuten

Insolvenzverfahren eröffnet P&R-Anleger müssen jetzt ihre Forderungen anmelden

Seite 2 / 2

Sascha Borowski, Buchalik Brömmekamp

Schneeballsystem statt Container?

Mehr als 40 Jahre lang hatte die P&R-Gruppe Privatanlegern Seefrachtcontainer verkauft und nach fünf Jahren zurückgekauft. In der Zwischenzeit mietete P&R die Stahlboxen und zahlte den Sparern dafür feste Mieten. Für die Anleger war eine Rendite von 3 bis 5 Prozent drin.

Im März jedoch teilte P&R mit, zahlungsunfähig zu sein. Und im Mai wurde dann bekannt, dass von 1,6 Millionen verkauften Container nur weniger als die Hälfte aufzufinden seien. Laut Jaffé wurden die Verbindlichkeiten gegenüber Altkunden teilweise mit neu eingeworbenem Geld bedient.

„Der Verdacht könnte sich erhärten“

Die P&R-Anleger würden daher wohl erhebliche Verluste erleiden, erwartet Sascha Borowski von der auf Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei Buchalik Brömmekamp aus Düsseldorf. „Sie hatten zuletzt rund 3,5 Milliarden Euro in rund 1,6 Millionen Container investiert. Der tatsächliche Bestand beläuft sich aber auf nur 618.000 Boxen.“

Für die Monate Februar und März zahlte P&R noch die Mieten für die Container, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. „Damit könnte sich der Verdacht erhärten, dass es sich um ein Schneeballsystem handeln könnte“. Für die betroffenen Anleger bedeute das ein sehr viel höheres Risiko für ihre Geldanlagen.

Richtiges Anmelden der Forderungen

„Insolvenzverwalter Jaffé kündigte an, dass er die Anleger anschreiben wird und diese zur Anmeldung ihrer Insolvenzforderung auffordert“, so Rechtsanwalt Borowski. Dazu würde er ein vorausgefülltes Formular versenden, den die Anleger nur unterschreiben und zurücksenden müssten.

„Auch wenn dieses Anmeldeverfahren sehr anlegerfreundlich klingt, sollten Anleger alle Daten der Anmeldung prüfen lassen.“ Denn falls der Anleger in seinem Antrag versehentlich eine falsche Summe angibt oder seine Forderung bei der falschen PR-Tochtergesellschaft anmeldet, könnte das zum Totalverlust führen.

„Unwirksame Forderungsanmeldung“

Als mahnendes Beispiel führt Anlegervertreter Borowski eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts München an. Die Richter hätten die angemeldete Forderung in einem Rechtsstreit als unwirksam angesehen, weil sie nicht hinreichend nachvollziehbar gewesen sei. „Eine solch unwirksame Forderungsanmeldung hemmt weder die Verjährung noch erhält der Gläubiger eine Insolvenzquote.“

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion