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Insolvenzverwalter 500 Kilogramm Gold in PIM-Tresoren

Von  | Redakteurin
Aktualisiert am:

Der vorläufige Insolvenzverwalter von PIM Gold, Rechtsanwalt Renald Metoja, hat mit der Auswertung des Vermögens des Goldhändlers begonnen. „Im Vordergrund unserer Arbeit steht jetzt das Aufspüren und die Sicherung von Vermögenswerten“, sagte Metoja.

Nach Angaben des Anwalts seien in zwei Depots sowie in einem Showroom von PIM Gold etwa 500 Kilogramm Gold und Edelmetalle sichergestellt worden. Darunter seien Goldbarren sowie Münzen und Schmuck, teilweise auch aus anderen Edelmetallen. Die Echtheit müsse aber noch überprüft werden, so der vorläufige Insolvenzverwalter.

Derzeit laufe zudem die Sichtung der Buchhaltung, die allerdings laut Metoja nicht auf dem aktuellen Stand und für die Jahre 2018 und 2019 lückenhaft sei. Parallel dazu werden elektronisch Daten, etwa von Festplatten und Servern sowie der Email-Verkehr, gesichert. Bis das Team sich einen umfassenden Überblick verschafft habe, könne es aber Wochen dauern. 

Hinweise zu Geschäftspraktiken erhalten

In den vergangenen Tagen habe Metoja eine Reihe von Hinweisen zu mutmaßlichen Vermögensverschiebungen bei PIM Gold erhalten. Einige dieser Hinweise seien anonym erfolgt. Andere sollen von ehemaligen Mitarbeitern oder anderen dem Unternehmen nahestehenden Personen aus Deutschland, dem europäischen Ausland oder der Türkei stammen. „Wir gehen sämtlichen Hinweisen nach und stehen in engem Austausch mit der ermittelnden Staatsanwaltschaft“, sagte Metoja.

Das zuständige Insolvenzgericht hat inzwischen einen vorläufigen Gläubigerausschuss bestimmt. Das Gremium setzt sich aus insgesamt fünf Vertretern der besicherten und unbesicherten Gläubiger sowie der Arbeitnehmer zusammen. Der Ausschuss soll den vorläufigen Insolvenzverwalter unterstützen und vertreten, heißt es.

Der hessische Goldhändler PIM Gold sowie dessen Vertriebsgesellschaft Premium Gold Deutschland (PGD) hatten im September, begleitet von Betrugsvorwürfen, Insolvenz angemeldet. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Gericht soll voraussichtlich im Dezember erfolgen, so Anwalt Metoja. Gläubiger können anschließend ihre Forderungen anmelden.

Hannah Dudeck schreibt seit Oktober 2019 für DAS INVESTMENT und das private banking magazin. Zuvor arbeitete sie als Online- und Finanz-Redakteurin für unterschiedliche Medien. Mehr über Hannah Dudeck
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