

- Startseite
- Versicherungen
-
Insolvenzverwalter verklagt drei D&O-Versicherer

Kein Ende im Wirecard-Skandal in Sicht: Der Insolvenzverwalter des ehemaligen Bezahldienstleisters, Michael Jaffé, hat beim Landgericht Düsseldorf eine Klage gegen drei Gesellschaften erhoben, die zu einem Versicherer-Konsortium gehören. Betroffen sind der Spezialversicherer Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS), AIG und die R+V. Darüber berichtet aktuell die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ).
Wie viel von den 140 Millionen Euro sind übrig?
Wirecard hatte für seine Führungskräfte eine Manager-Haftpflichtversicherung, auch bekannt als D&O-Versicherung, abgeschlossen. Damit sichern Unternehmen die Mitglieder ihrer Geschäftsleitung oder auch des Aufsichtsrats gegen Sorgfaltspflichtverletzungen von innen und außen ab. Wirecard verfügte über eine Police mit einer Versicherungssumme von ursprünglich insgesamt 140 Millionen Euro, so die SZ. Wie viel davon noch übrig ist, sei allerdings unklar.
Klage – überraschender Zeitpunkt, fragwürdige Erfolgsaussichten
Laut des Berichts kommt die Klage zu einem ungewöhnlichen Zeitpunkt. Normalerweise würden solche Verfahren erst nach Abschluss eines Strafprozesses eingeleitet. Die Verhandlung am Landgericht München I gegen Ex-Wirecard-Chef Markus Braun sowie zwei weitere Manager ist aber noch in vollem Gange. Das seit 15 Monaten laufende Verfahren dürfte nicht vor Jahresende abgeschlossen sein. Das Gericht hatte Anfang des Jahres weitere Prozesstage bis 19. Dezember 2024 angesetzt. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten Bandenbetrug, Bilanzfälschung, Untreue und Marktmanipulation vor. Im Fall eine Verurteilung müssten die Versicherer nicht zahlen, da vorsätzliches Handeln vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.
Wirkliche Hoffnung auf eine Minimierung des Milliarden-Schadens dürfte das Manöver den Gläubigern kaum bringen. Offensichtlich will Insolvenzverwalter Jaffé vor allem ausloten, ob überhaupt noch Versicherungsschutz besteht. „Es wird gegen alle drei Beklagten beantragt, festzustellen, dass der jeweilige Versicherungsvertrag weiterhin wirksam fortbesteht und die Beklagten verpflichtet sind, Versicherungsschutz gemäß den Versicherungsbedingungen für gewisse Vorgänge zu gewähren“, teilte eine Sprecherin des Landgerichts Düsseldorf laut SZ-Artikel mit. Die beklagten Versicherer lehnten eine Stellungnahme ab, Jaffé ebenso.

Hallo, Herr Kaiser!
Paralleles Organhaftungsverfahren zielt ebenfalls auf die D&O-Versicherer
Wichtig in diesem Zusammenhang dürfe auch das von Jaffé parallel angestrengte Organhaftungsverfahren gegen frühere Wirecard-Vorstände, darunter Braun und den langjährigen Aufsichtsrat Stefan Klestil, sein. Der Insolvenzverwalter wirft ihnen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit einem Kredit und der Zeichnung von Schuldverschreibungen vor. Über diese flossen laut der SZ noch kurz vor dem Zusammenbruch 200 Millionen Euro von Wirecard an eine dubiose Firma nach Singapur ab. Jaffé beziffere den Schaden für die Gläubiger daraus auf 140 Millionen Euro.
Wie es in dem Bericht heißt, scheint die Position des Klägers bei einer ersten Verhandlung Ende Februar verfangen zu haben. Hier sei ein „Verstoß gegen die Überwachungspflicht durchaus denkbar“, sagte der Vorsitzende Richter Helmut Krenek. Bleibt das Gericht bei dieser Linie, könnte der Insolvenzverwalter die D&O-Versicherer auch darüber in die Haftung nehmen, so die SZ. Das Urteil soll Anfang September 2024 fallen.
Ex-Chef Braun mit Sieg und Niederlage vor Gericht
D&O-Versicherer spielen im Wirecard-Skandal nicht zum ersten Mal eine Rolle. 2021 hatte Ex-Chef Braun vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main Recht bekommen. In dem Verfahren gegen den Schweizer Anbieter Chubb ging es um eine vorläufige Erstattung von Anwalts- und PR-Kosten. Braun machte seinerzeit einen karrierebeeinträchtigenden Reputationsschaden durch die mediale Berichterstattung geltend. Als die ersten 15 Millionen Euro der Deckungssumme aufgebraucht waren, versuchte Braun vergeblich per einstweiliger Verfügung auch eine Deckungszusage von der Swiss Re zu bekommen. Sie ist innerhalb des Konsortiums für die Deckungsstrecke von 15 Millionen Euro bis 25 Millionen Euro zuständig.