Institut der deutschen Wirtschaft So viel kostet die Pflege im Heim
Die stationäre Pflege eines Angehörigen kann in vielen deutschen Regionen ganz schön ins Geld gehen: Fällig werden pro Monat 3.000 Euro und mehr für die Pflege sowie Mahlzeiten, Zimmerreinigung und den Unterhalt des Gebäudes. An den Kosten für Pflegeleistungen beteiligt sich zwar die gesetzliche Pflegeversicherung. Doch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung tragen die Pflegebedürftigen selbst.
Dieser Eigenanteil unterscheidet sich in den Bundesländern stark, zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Demnach ist Pflege in Baden-Württemberg, Bayern und Berlin bundesweit für die Betroffenen am teuersten. In Baden-Württemberg zahlen Pflegebedürftige aktuell monatlich 953 Euro aus eigener Tasche, 15 Prozent mehr als 2018. In Berlin werden 915 Euro fällig, in Bayern 864 Euro.
Eigenanteile stark gestiegen

Am günstigsten ist Pflege laut dem IW Köln in den neuen Bundesländern. In Thüringen zahlen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen monatlich 355 Euro, in Sachsen 442 Euro. Gleichzeitig sind hier die Eigenanteile im vergangenen Jahr am stärksten angestiegen: In Mecklenburg-Vorpommern zahlen Pflegebedürftige in diesem Jahr rund 78 Prozent mehr als im Vorjahr, in Sachsen 59 Prozent mehr.
„In der Öffentlichkeit entsteht oft der Eindruck, dass Pflege in den vergangenen Jahren deutlich teurer geworden ist“, kommentiert Susanna Kochskämper. „Für die Gesamtkosten stimmt das nur teilweise“, so die Seniorökonomin für Soziale Sicherung am IW Köln und Co-Autorin der aktuellen Studie zu den Pflegekosten weiter. „Allerdings sind die Eigenanteile in allen Bundesländern stark gestiegen.“
Hilfe zur Pflege beantragen
Wer den Eigenanteil seiner Pflegekosten nicht aus seinen Reserven abzüglich eines Schonvermögens von 5.000 Euro stemmen kann, muss beim Sozialamt die sogenannte Hilfe zur Pflege beantragen. Diese Leistung kann die kommunale Behörde wiederum von den Kindern zurückfordern. Denn sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Unterhalt ihrer Eltern zu sorgen.
Aktuell sind Alleinstehende erst ab einem Nettoeinkommen unter 21.600 Euro beziehungsweise bei Familien unter 38.800 Euro pro Jahr von der finanziellen Beistandspflicht befreit. Ab 2020 sollen erwachsene Kinder, deren Eltern pflegebedürftig sind und die diese Pflege nicht selbst finanzieren können, erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden. Dem sogenannten Angehörigen-Entlastungsgesetz hat am Freitag auch der Bundesrat zugestimmt.