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Aktualisiert am 01.04.2020 - 14:35 Uhrin InstitutionelleLesedauer: 2 Minuten

Windkraft-Genossenschaft Prokon beendet Insolvenz

Prokon wird zur Genossenschaft. Bereits am 3. Juli hatten die Anleger auf der in Hamburg einberufenen Gläubiger-Versammlung mit 80-prozentiger Mehrheit dem Modell zugestimmt, das das Unternehmen in eine Genossenschaft umbauen und fortführen möchte. Nach einer Einspruchsfrist ist der beschlossene Insolvenzplan jetzt angenommen. Das Insolvenzverfahren ist zum 31. Juli aufgehoben worden. Das meldet das Amtsgericht Itzehoe.

Seit einigen Tagen ist das Unternehmen als „Prokon Regenerative Energien eG“ im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Pinneberg eingetragen. Damit ist das Übernahmeangebot durch EnBW endgültig vom Tisch. Der Energieriese hatte ein Angebot von 550 Millionen Euro für den insolventen Windkraftanlagen-Betreiber abgegeben.

Die Anleger hatten die Wahl, entweder aus dem Verkaufserlös eine anteilige Rückzahlung ihrer Forderungen zu erhalten oder das Unternehmen genossenschaftlich weiterzuführen – mit allen unternehmerischen Risiken und Anlagegeld, das auf lange Frist gebunden ist: Genossenschaftsanteile werden an keinem geregelten Markt gehandelt und sind damit unter Umständen kaum liquide.

Das 1995 gegründete Windenergie-Unternehmen Prokon hatte sich ursprünglich durch den Verkauf von Genussrechten im Wert von 1,4 Milliarden Euro an rund 75.000 Anleger finanziert. Im Januar 2014 hatte Prokon Insolvenz angemeldet.

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