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in Courtagen im VersicherungsvertriebLesedauer: 3 Minuten

Interessenskonflikte? Deutsche Bank prüft persönliche Trades von Mitarbeitern

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War das legitim? Wer muss belangt werden?

Um auf externes Kapital zuzugreifen, wurde bei der Transaktion eine Zweckgesellschaft eingesetzt, die vorrangige und nachrangige Papiere verkaufte, berichtete die informierte Person. Die vorrangigen gingen demnach an einen Versicherer, der für die Übernahme des Kreditrisikos einen festgelegten Ertrag erhielt. Die Nachrangpapiere gingen an einen Hedgefonds und an die Deutsche-Bank-Mitarbeiter, so die informierte Person. Die Gruppe erhielt einen festen Ertrag sowie die Möglichkeit, von verschiedenen Gebühren und vom Handel mit Preisdifferenzen auf dem Anleihemarkt zu profitieren, so die Person.

Bei der Prüfung durch die Bank werde auch die ursprüngliche Logik und der Genehmigungsprozess für die Transaktion sowie die Überwachung der Transaktion untersucht, sagte die Person.

Ein leitender Deutsche-Bank-Mitarbeiter habe 2009 die Genehmigung für das Geschäft erteilt, unter der Voraussetzung, dass die Bank den Vertrieb des Angebots an Kunden übernimmt und einen fairen Teil der Gewinne erhält, berichtete das Wall Street Journal. Mit dem Thema vertraute Personen waren sich uneins, ob außenstehende Kunden Interesse gezeigt hätten, so die Zeitung. Die Bank habe europäische und amerikanische Aufsichtsbehörden eingeschaltet, hieß es in dem Artikel.

Auf Basis der bisherigen Erkenntnisse glaube man, dass kein Kunde bei der Transaktion Nachteile erlitten habe, schrieb die Deutsche Bank in einer Mitteilung. Entsprechend der üblichen Praxis habe man die Auszahlung variabler und aufgeschobener Leistungen an bestimmte Personen bis zum Abschluss der laufenden Prüfung ausgesetzt.

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