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Helvetia-Produktmanager Jens Patze
„Wir setzen bei unserer BU-Police komplett auf den Fonds-Motor“
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Von in FondsLesedauer: 4 Minuten
Jens Patze, Produktmanager bei der Helvetia Leben
Jens Patze: Der Produktmanager bei der Helvetia Leben nimmt im Interview mit DAS INVESTMENT Stellung zur Kritik an der Berufsunfähigkeitsversicherung aus der Produktreihe Cleverprotect. | Foto: Helvetia Lebensversicherung
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DAS INVESTMENT: Vermittler kennen die Helvetia vor allem als Anbieter fondsgebundener Lebensversicherungen. Daneben gehören aber auch Biometrie-Produkte zu Ihrem Portfolio. Welche Rolle spielen beispielsweise Berufsunfähigkeitsversicherungen im Produkt-Mix von Helvetia?

Jens Patze: In der Außenwahrnehmung sind wir bisher vor allem als Anbieter von Fondspolicen bekannt. Seit dem Jahr 2017 haben wir wieder eine Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung im Angebot. Sie ist konventionell kalkuliert und richtet sich eher an Kunden der Generation 40 plus. Für jüngere Menschen bieten wir seit 2021 auch unsere Cleverprotect-Berufsunfähigkeitsversicherung an. Deren fondsgebundene Kalkulation bringt umso mehr Vorteile, je länger die Laufzeit ist. Das Konzept ist im Maklermarkt inzwischen beliebt und macht etwa ein Zehntel unseres Geschäftsvolumens aus. 

Versicherungsmakler können die Prinzipien, nach denen eine Fondspolice funktioniert, sicherlich auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung übertragen. Aber für viele Endkunden dürfte Ihr Konzept noch erklärungsbedürftig sein. Daher die Frage: Wie genau setzen Sie Fonds-Investments in Ihren BU-Versicherungen ein?  

Patze: Es gibt Konkurrenzprodukte, wie die Investment Berufsunfähigkeitsversicherung der Nürnberger, die die Risikoüberschüsse in Fonds anlegen. Wir setzen bei der gesamten Kalkulation auf den Fonds-Motor – auch beim Berechnen des Beitrags, den der Kunde zahlen muss. Die Fonds helfen uns, von Vertragsbeginn an eine günstigere Versicherungsprämie zu berechnen. Die Fonds schwanken im Zeitablauf zwar heftiger als klassische Kapitalanlagen im Deckungsstock. Doch langfristig entwickeln sie sich in der Regel auch besser. Wenn sich die Investments sehr gut entwickeln, kann der Versicherte sogar mit einer Auszahlung zum Vertragsende rechnen. Alternativ kann er seinen laufenden Beitrag senken. Das ist ab der Mitte der Laufzeit möglich. Der Kunde zahlt in jüngeren Jahren statistisch gesehen mehr in die Versicherung ein als er aufgrund seines BU-Risikos müsste. Mit zunehmendem Alter dreht sich dieses Verhältnis um. 

Sie sprechen einen wichtigen Punkt an: Die fondsgebundene Berufsunfähigkeitsversicherung ist also kein Standardprodukt, das schon irgendwie für jeden Kunden passen dürfte. Für welche Zielgruppen sehen Sie Ihr Produkt als besonders gut geeignet an?  

Patze: Die Cleverprotect-Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich vor allem an Kunden unter 30. Bei manchen Berufsgruppen können es auch ein paar Jahre mehr sein. Wer noch mehr als drei Jahrzehnte bis zum Renteneintritt hat, muss sich keine Sorgen um eine kurzfristige Delle bei der Wertentwicklung der Fonds machen. Langfristig können in diesen Zeiträumen auf Basis historischer Daten mit mindestens 5 Prozent Rendite am Kapitalmarkt gerechnet werden. Auch die Cleverprotect-Berufsunfähigkeitsversicherung ist für besonders lange Laufzeiten kalkuliert. Für ältere Kunden mit entsprechend kürzeren Restzeiten eignet sich stattdessen eher die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung mit konventioneller Kalkulation. 

Damit haben Sie Berufsunfähigkeitsversicherungen für zwei unterschiedliche Altersgruppen im Angebot. Darüber hinaus gibt es ja weitere biometrische Versicherungen der Helvetia. Für wen eignet sich beispielsweise Ihr Produkt Cleverprotect Grundfähigkeitsversicherung?  

Patze: Das sind zum Beispiel Schüler, die wir bereits ab einem Alter von sechs Jahren aufnehmen. Für sie können die Absicherung der Pflegebedürftigkeit und der Verlust von bestimmten Grundfähigkeiten interessant sein. Ebenso ist es ab einem Alter von 15 Jahren möglich, die Grundfähigkeits-Police in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung umzutauschen. Daneben richtet sich die Cleverprotect GF an Angehörige von Berufsgruppen, die in der BU nicht oder nur zu einem vergleichsweise hohen Beitrag versicherbar sind. Die zweite Hauptzielgruppe sind körperlich Tätige. Wenn sie die GF-Police mit der optionalen Arbeitsunfähigkeits-Klausel abschließen, kommen sie dem Schutzniveau der BU-Versicherung schon sehr nahe. Hierfür zahlen sie einen deutlich niedrigeren Beitrag als in der BU-Police. Auch bei der Cleverprotect GF gilt, dass sich die fondsgebundene Kalkulation vor allem an die Altersgruppe der unter 30-Jährigen richtet. 

 

Versicherungsmakler Guido Lehberg hat in einem Kommentar zur Helvetia Cleverprotect viele Details in den Vertragsbedingungen gelobt. Doch bei manchen Regeln würde er sich eine bessere Regel aus Sicht der Kunden wünschen, zum Beispiel bei der sogenannten Arztanordnungsklausel. Wie beurteilen Sie selbst diese Regel in Ihren Policen?  

Patze: Grundsätzlich hat jeder BU-Versicherer ein Interesse daran, dass Versicherte daran mitwirken, nicht mehr berufsunfähig zu sein. Hierfür sind Auflagen des Versicherers vertretbar. Zum Beispiel, dass Kurzsichtige eine Brille aufsetzen, um weiterhin arbeiten zu können. Andererseits gibt es in heutigen Policen kaum noch Auflagen, die beispielsweise mit schmerzhaften Behandlungen oder Operationen verbunden sind. Heute gilt nur noch das als „zumutbar“, was eine „wesentliche gesundheitliche Verbesserung“ ermöglicht. Das war noch anders, als ich meine BU-Versicherung vor etwa 25 Jahren abgeschlossen habe. Bei der Arztanordnungsklausel in unseren BU-Policen bilden wir einen gehobenen Standard ab, der dem großer Marktteilnehmer entspricht. Meines Wissens gab es hierzu noch keine Rechtsstreitigkeiten. 

Über den Interviewten: 

Jens Patze ist Produktmanager Leben bei der Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG aus Frankfurt. 

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