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Aktualisiert am 21.12.2018 - 10:11 Uhrin Berufsbild BeraterLesedauer: 4 Minuten

Interview mit Rechtsanwalt P&R-Insolvenz: Geht es jetzt den Vermittlern an den Kragen?

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Sollte ein Vermittler die Anfrage eines Anlegeranwalts dann am besten ignorieren?

Pfisterer-Junkert: Es ist besser, zumindest nicht sofort zu antworten. Allerdings ist die Sache damit oft nicht ausgestanden. Statistische Erfahrungswerte zeigen, dass etwa jeder vierte Anleger eine Rechtsschutzversicherung hat. Wenn es hier einen Schaden gegeben hat, dann ist von diesen Anlegern  sehr wahrscheinlich eine Klage zu erwarten. Denn sie tragen ja  kein Kostenrisiko. Aber egal ob die Anleger rechtsschutzversichert sind oder nicht: Kunden gewinnen leicht den ungünstigen Eindruck, dass ihr Vermittler sie einfach bequem hinhalten will, wenn er nicht auf ein Anwaltsschreiben reagiert.

Also doch auf ein Schreiben reagieren.

Pfisterer-Junkert: Wir würden dringend dazu raten. Idealerweise sucht sich der Vermittler dabei rechtliche Unterstützung. Denn die Erfahrung zeigt, dass die Antworten, die Vermittler nach bestem Wissen und Gewissen formulieren, nicht immer hilfreich sind. Im Zweifel können sie gegen sie verwendet werden.

Greift in dem Fall nicht die Vermögensschadenhaftpflicht der Vermittler?

Pfisterer-Junkert: Das muss der Einzelfall zeigen. Es handelt sich hier teilweise noch um den sogenannten „Grauen Kapitalmarkt“. Für die Container-Direktinvestments gab es lange keine klassische Prospektpflicht. Erst mit dem Kleinanlegerschutzgesetz, das 2015 in Kraft getreten ist, hat sich das grundlegend geändert. Häufig sind nur solche Anlagen, für die auch ein Anlageprospekt existiert, von der Vermögensschadenhaftpflicht der Vermittler erfasst. Vermittler, die vor diesem Zeitpunkt ein P&R-Investment vermittelt haben, könnten in Fragen des Versicherungsschutzes leer ausgehen – es sei denn, sie haben ausdrücklich auch diese Form von Anlagen in ihren Versicherungsvertrag aufnehmen lassen.

Was kommt schlimmstenfalls auf betroffene Vermittler zu?

Pfisterer-Junkert: Insgesamt geht es im Fall der P&R-Container-Investments laut einer großen Tageszeitung um rund drei Milliarden Euro. Für den einzelnen Vermittler ist aber entscheidend, was er vermittelt hat. Schadenersatzforderungen zum Beispiel in Höhe von mehreren Millionen Euro können für ihn existenzbedrohend sein.

Alexander Pfisterer-Junkert ist Rechtsanwalt und Partner bei BKL Rechtsanwälte in München. Die bundesweit agierende Sozietät mit drei Standorten ist unter anderem auf die Beratung von unabhängigen Finanzdienstleistern, Sparkassen und Banken spezialisiert und vertritt in der Abwehr von Anlegeransprüchen.

 

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