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Aktualisiert am 21.12.2018 - 10:11 Uhrin Berufsbild BeraterLesedauer: 4 Minuten

Interview mit Rechtsanwalt P&R-Insolvenz: Geht es jetzt den Vermittlern an den Kragen?

Alexander Pfisterer-Junkert

DAS INVESTMENT: Laut Bericht des "Handelsblatts" ist P&R, Anbieter von Investments in Schiffscontainer, insolvent. Stehen jetzt die Vermittler der Direktinvestments im Fokus der Anlegeranwälte?

Alexander Pfisterer-Junkert: Viele Anlegeranwälte sammeln momentan Adressmaterial ein. Sie möchten betroffenen Investoren vermitteln, dass es sinnvoll ist, gemeinsam vorzugehen. Dann hätten ihre Forderungen eine höhere Durchsetzungskraft, argumentieren die Kollegen der Anlegerseite. Ob tatsächlich Sammelklagen vorbereitet werden, wird die Zeit zeigen. Es wäre allerdings nicht das erste Mal, dass sich individuelle Vermittler plötzlich im Fokus von Schadensersatzbegehren wiederfinden.

Wo setzt die Fehlersuche in der Regel an, beim Anbieter oder Vertrieb?

Pfisterer-Junkert: Ein Vorgehen gegen einen Anbieter ist in der Regel komplex. Sie müssen beispielsweise nachweisen, dass in den Verkaufsunterlagen etwas undurchsichtig dargestellt ist oder Managementfehler begangen wurden. Das verlangt einen erhöhten Rechercheaufwand, um eine Klage vorzubereiten. Einfacher kann es daher sein, die einzelnen Vermittler anzugehen.

Was könnte Vermittlern konkret vorgeworfen werden?

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Pfisterer-Junkert: In anwaltlichen Schreiben heißt es häufig, der Vermittler habe nicht ordnungsgemäß aufgeklärt. Man habe seinen Kunden bestimmte Risiken nicht genannt. Viele Vermittler tendieren dann dazu, direkt auf das Schreiben eines Anlegeranwalts zu antworten. Vollkommen verständlich, denn schließlich haben die Vermittler sich überwiegend nichts vorzuwerfen. Dabei verstricken sie sich aber häufig in juristisch relevante Widersprüche.

Ein Beispiel?

Pfisterer-Junkert: Der Vermittler sagt möglicherweise: Er vermittle Produkte dieses Anbieters schon seit vielen Jahren. Es habe immer gut funktioniert. Daher habe er darauf vertraut, dass alles in Ordnung sei.

Wie nutzen die Anlegeranwälte solch eine Aussage?

Pfisterer-Junkert: Die Aussage per se ist kein Problem. Problematisch wird es, wenn der gegnerische Vertreter die Aussage als Basis nimmt und argumentiert: Der Vermittler habe das Produkt zu wenig geprüft und folglich auch nicht über die wesentlichen Risiken aufklären können. Er sei daher seinen Pflichten nicht nachgekommen und von daher zum Schadenersatz verpflichtet. Oftmals dienen die Inhalte der Antwortschreiben von Vermittlern  erst als Grundlage für eine Haftungsklage.