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Votum-Chef Martin Klein zu FinVermV und VersVermV So geht es mit der Regulierung der Vermittlerbranche weiter

Von Lesedauer: 4 Minuten
Martin Klein: Der Rechtsanwalt ist seit 2016 Geschäftsführender Vorstand des Verbandes Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa (Votum), der die Interessen der europaweit tätigen Finanzdienstleistungsunternehmen vertritt.
Martin Klein: Der Rechtsanwalt ist seit 2016 Geschäftsführender Vorstand des Verbandes Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa (Votum), der die Interessen der europaweit tätigen Finanzdienstleistungsunternehmen vertritt. | Foto: © VOTUM Verband

DAS INVESTMENT: Die Frist für die Umsetzung der EU-Richtlinie Insurance Distribution Directive ist am Freitag abgelaufen. Doch die EU-Kommission hat die Absicht, die Anwendung der Richtlinie auf den 1. Oktober zu verschieben. Was bedeutet das für deutsche Versicherungsvermittler?

Martin Klein: Die aktuelle Diskussion um eine Verschiebung der IDD-Umsetzung in Europa hat für die deutsche Gesetzgebung keine maßgebliche Bedeutung. Die verabschiedeten Neufassungen der Gesetze, insbesondere des Versicherungsvertragsgesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz, haben Gültigkeit erlangt und werden auch im Nachhinein nicht mehr geändert. Sie gilt es zu beachten.

DAS INVESTMENT: Wann rechnen Sie mit der Umsetzung der Versicherungsvermittlerverordnung hierzulande?

Martin Klein: Obwohl die IDD bereits in Kraft getreten ist, wird die Verordnung erst im Frühsommer erwartet. Ein überarbeiteter Entwurf hierzu befindet sich zwar aktuell in der Ressortabstimmung und soll voraussichtlich noch im März in das Bundeskabinett gegeben werden. Allerdings müssen die Regelungen noch sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat genehmigt werden. Daher ist davon auszugehen, dass auch im Mai noch keine neue verabschiedete Verordnung vorliegt.

DAS INVESTMENT: Was müssen deutsche Vermittler während dieser Übergangszeit beachten?

Martin Klein: Auswirkungen hat dies aktuell im Rahmen der Kundenerstinformation, die weiterhin auf Basis der derzeitig geltenden Vermittlerverordnung vorzunehmen ist. Auch der Umfang der noch für das Jahr 2018 nachzuweisenden Weiterbildung ist fraglich. Hier könnte sich im Hinblick auf die europäische Verfristung eine Reduzierung des für das Rumpfjahr 2018 nachzuweisenden Weiterbildungsumfangs ergeben. Wir raten jedoch dennoch dazu, dass weiterhin auch im laufenden Jahr 2018 die Weiterbildungsmaßnahmen zumindest auf Zielgröße 12,5 Stunden ausgerichtet werden.

DAS INVESTMENT: Bei einer weiteren aktuellen EU-Regulierung des Finanzmarktes, der Finanzanlagenvermittlerverordnung, gibt es dagegen weiterhin keinen Referentenentwurf. Wie ist hier der aktuelle Stand der Dinge?

Martin Klein: Derzeit finden die ersten übergreifenden Ressortgespräche zwischen den Bundesministerien für Wirtschaft, für Finanzen sowie für Justiz und Verbraucherschutz statt. Hinsichtlich des Anpassungsbedarfs gibt es dabei zwar weitgehend Übereinstimmung. Unterschiedliche Auffassungen herrschen aber insbesondere in zwei Teilbereichen.

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