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Votum-Chef Martin Klein zu FinVermV und VersVermV So geht es mit der Regulierung der Vermittlerbranche weiter

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DAS INVESTMENT: Welche Details der Regulierung sind noch strittig?

Martin Klein: Dies betrifft zum einen die Telefonaufzeichnung. Hier vertreten Finanzministerium und Justiz- und Verbraucherschutzministerium die Auffassung, dass auch der freie Vertrieb eine Aufzeichnung von Telefongesprächen mit Beratungsinhalt tätigen muss. Dabei wird insbesondere vom Finanzministerium interessanterweise auch mit dem Argument der Wettbewerbsgleichheit im Hinblick auf die Bankenverpflichtung argumentiert. Die Vertreter des Wirtschaftsministeriums setzen sich dagegen weiterhin dafür ein, dass der einzelne Anlagevermittler keine Telefongespräche aufzeichnen muss.

DAS INVESTMENT: Und wo hakt es noch?

Martin Klein: Einen weiteren Dissens gibt es im Bereich der Zielmarktbestimmungen. Hier vertritt das Finanzministerium wohl die Auffassung, dass der Vertrieb nicht schlicht die Zielmarktbestimmungen des Produktgebers übernehmen darf. Stattdessen müsse er hinsichtlich der von ihm ins Vertriebsportfolio aufgenommenen Produkte eine eigene Zielmarktbestimmung vornehmen. Auch dies wird noch diskutiert werden.

Zu begrüßen ist, dass alle beteiligten Ministerien davon ausgehen, dass die Anlagevermittler weiterhin Gewinne aus ihren Provisionseinkünften erzielen dürfen. Hier gab es zuletzt Befürchtungen hinsichtlich angeblich zu erwartender Einschränkungen.

DAS INVESTMENT: Für reichlich Diskussionsstoff sorgte in der Branche auch ein Hinweis im Entwurf für den Koalitionsvertrag. Demnach solle die Aufsicht über die freien Finanzanlagevermittler schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen werden.

Martin Klein: Im meinem persönlichen Gespräch zeigten sich die Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums deutlich überrascht über diese Wendung im Koalitionsvertrag. Man war auf Grund der klar ablehnenden Position der Bafin hinsichtlich dieser Aufsicht und auch wegen der bisherigen Auffassungen im Finanzministerium hierzu davon ausgegangen, dass dieses Thema nicht mehr aktuell ist.

DAS INVESTMENT: Welche konkreten Folgen ergeben sich aus der neuerlichen Diskussion um eine Bafin-Aufsicht für die zu kontrollierenden 34f-Vermittler?

Martin Klein: Die derzeitigen Abstimmungen zur Finanzanlagenvermittlerverordnung sind von dieser Wendung im Koalitionsvertrag nicht betroffen. Die Verordnung wird voraussichtlich ohne erste Umsetzungsschritte in diese Richtung beschlossen werden, so dass die Zukunft der gewerblichen Regulierung und des Paragrafen 34 f der Gewerbeordnung mittelfristig nicht in Frage gestellt ist. Bei den Vertretern des Wirtschaftsministeriums gibt es erheblichen Wiederstand im Hinblick auf die möglichen Folgen einer solchen Bafin-Aufsicht.

DAS INVESTMENT: Wann erwarten Sie mehr Klarheit in dieser Angelegenheit?

Martin Klein: Im Bundeswirtschaftsministerium interpretiert man die Formulierung „schrittweise“ tatsächlich dahin, dass diese Schritte, wenn überhaupt, sehr langfristig angelegt sind. Denn auch in der Bafin bedarf es zunächst Vorüberlegungen und Vorbereitungen, wie eine derartige Aufsicht organisatorisch überhaupt gestaltet werden könnte. Mit einem Referentenentwurf für die FinVermV soll bis Ostern 2018 zu rechnen sein. Dieser wird unmittelbar den Berufsverbänden zur Stellungnahme zugehen.

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