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Inveda-Geschäftsführer findet „Auf diesen Fall hat die DIN 77230 keine sinnvolle Antwort“

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Die Unzulänglichkeiten der neuen DIN in Bezug auf die Todesfallabsicherung lassen sich an den folgenden Punkten gut erklären:

Angenommener Fall ist ein kleiner Zwei-Personen-Haushalt mit einem Gesamteinkommen von beiden Erwachsenen knapp über dem Mindestlohn und 2 wirtschaftlich abhängigen, minderjährigen Kindern. Stirbt ein Lebenspartner, und ist der Haushalt nicht wirtschaftlich abhängig von einem Einkommen, dann müsste laut DIN keine Vorsorge betrieben werden.

Hier wird schnell ein Widerspruch sichtbar, denn wäre im Haushalt der andere Partner ohne Einkommen, dann müssten 5 Jahre Mindestlohn und für beide Kinder noch einmal 6 Jahre Mindestlohn abgesichert werden.

DIN lässt Interpretationsspielraum

Ohne Kinder wäre die Lage einfach, aber da in unserem Fall der andere Partner nur knapp über dem Mindestbedarf verdient, wäre es ein Fehler, keine Absicherung vorzunehmen, weil sonst die Kinder nicht ausreichend abgesichert wären. Richtigerweise müsse man seinem aktuellen Einkommen die 6 Jahre Mindestlohn für die zwei Kinder abziehen. Offen bleibt die Frage, welchen Zeitraum man überhaupt betrachtet. Das Einkommen der nächsten 5 Jahre könnte ein Richtwert sein, da die DIN sagt, dass dieser Zeitraum ausreichend ist, damit der verbleibende Partner sein Einkommen verbessern oder sich an die neue Lebenssituation anpassen kann. Ziehen wir von einem Einkommen, das knapp über dem Mindestlohn ist und auf fünf Jahre hochgerechnet wird, den Mindestlohn von 6 Jahren ab, dann wird klar, dass die Versorgung der Kinder durch den verbleibenden Partner nicht gesichert sein kann. Zu diskutieren wäre auch, wieso für die Kinder ausgerechnet 3 Jahre Mindestlohn angenommen werden.

In den aufgeführten Punkten ist die DIN leider sehr ungenau und lässt den Interpretationsspielraum beim Makler. Das ist insofern kritisch, weil damit das Versprechen der Rechtssicherheit nicht eingehalten werden kann. Die DIN hilft hier lediglich, die Beratung rechtssicherer zu machen, im konkreten Einzelfall ist sie nicht ausreichend.


Über den Autor:
Dirk Pappelbaum ist Geschäftsführer des Leipziger Anbieters von Versicherungsvermittlungs-Software Inveda.

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