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Investieren abseits der Börsen Keine Mindestanlage, flexiblere Fonds-Regeln – was Experten von der Eltif-Reform erwarten

Montage einer Windkraftanlage
Montage einer Windkraftanlage: Mit Eltifs können auch Privatanleger abseits der Börse investieren, etwa in Infrastruktur-Projekte. | Foto: Imago Images / Jochen Tack
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Im Jahr 2015 startete die Europäische Union mit dem European Long-Term Investment Funds, kurz: Eltif, ein Fondsvehikel, über das auch Privatanleger ihr Geld abseits der Börse investieren können. Ein Ziel: Mit den Fonds sollte mehr Geld für Infrastrukturprojekte mobilisiert werden. Allerdings lief der Eltif-Markt nur schleppend an – sechs Jahre später zählte der europäische Fondsverband Efama gerade einmal 28 Produkte mit einem Gesamtvolumen von weniger als 2 Milliarden Euro.

Neue Regeln sollen den Produkten einen Schub geben. Bereits im November 2021 hatte die Europäische Kommission ihre Änderungsvorschläge vorgestellt, die nun vom EU-Parlament abgesegnet wurden. Inkrafttreten wird die überarbeitete Eltif-Verordnung voraussichtlich im ersten Quartal 2024.

Neue Eltif-Regulierung: Mindestanlage von 10.000 Euro entfällt

Eine signifikante Änderung für Privatanleger: Künftig entfällt die Mindestanlagesumme von 10.000 Euro. Zudem durften Investoren mit einem freien Vermögen von bis zu einer halben Million Euro bislang maximal 10 Prozent davon in Eltifs investieren. Wer ein solches Fondsvehikel kaufen wollte, musste also mindestens über 100.000 Euro verfügen. Auch dieser Vermögens-Check wird mit der Reform gestrichen. Für den Vertrieb von Eltifs sollen dann ähnliche Regeln gelten wie für gewöhnliche Publikumsfonds – Grundlage ist die Verordnung Mifid II.

 

Auch auf Investmentseite verspricht die EU mehr Flexibilität: Eltif-Anbieter könnten künftig in ein breiteres Spektrum an Vermögensverwerten investieren, beschreibt der Fondsverband Efama die Neuerungen. Hinzu kämen flexiblere Fondsregeln. So gelten dann etwa weniger strenge Anforderungen bei der Risikostreuung. Neu ist zudem, dass Fondsmanager auch Dachfonds kaufen können.

Mit den Gesetzesänderungen werde das Produkt sowohl für Investmenthäuser als auch für Anleger attraktiver, meint der Fondsverband: „Die Änderungen werden dem Eltif dabei helfen, eine ergänzende Finanzierungsquelle für die europäische Wirtschaft zu werden und den Privatkundenmarkt für längerfristige Sachwertinvestitionen zu erschließen“, sagt Antoine de la Guéronnière, stellvertretender Vorsitzender des Efama-Regulierungskomitees.

Grafik: Aufteilung des Eltif-Markts nach Assetklassen (in %)

Quelle: Scope

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Einer Umfrage der Ratingagentur Scope zufolge kommt der Eltif-Markt mit 53 Produkten auf ein Volumen von 7,2 bis 7,7 Milliarden Euro. Die Daten stammen von Anfang 2022, neue Zahlen will Scope in wenigen Wochen veröffentlichen. Mit 36 Prozent liegt demnach die Assetklasse Private Debt, also private Kredite, bei Eltifs vorn, 31 Prozent des platzierten Volumens sind in Infrastruktur investiert. Knapp 26 Prozent entfällt auf Private Equity, also außerbörsliches Beteiligungskapital.

Scope: Neue Eltif-Regeln bringen Erleichterung für Vertrieb und Anbieter

Der Markt entwickele sich positiv sowohl in Bezug auf die Anzahl der Produkte als auch auf das investierte Kapital, meint Scope-Analystin Andrea Vathje. Die neuen Regeln dürften den Trend verstärken: „Die Produktanzahl wird sich durch die Reform sicher erhöhen – in welchem Ausmaß jedoch bleibt abzuwarten.“ Die Reform bringe Erleichterungen für Vertrieb und Anbieter mit sich, meint Vathje. Schwierig bleibe aber die Abwicklung auf Vertriebsseite, insbesondere für Banken, die auf Drittanbieter angewiesen seien. Im fragmentierten deutschen Bankenmarkt mit vielen unterschiedlichen Fondsplattformen sei der manuelle Aufwand teils sehr hoch.

Auch Frank Dornseifer, Geschäftsführer des Bundesverbands Alternative Investments (BAI), hält die Reform für gelungen: „Über den neuen Eltif erwarte ich eine signifikante Zunahme von Investitionen in die europäische Wirtschaft in einer Zeit, in der der Zugang zu traditionellen Finanzierungsquellen für Unternehmen aus einer Vielzahl von Gründen spürbar schwieriger wird.“ Zentral sei dabei die Ausweitung des Anlageuniversums bei Unternehmen und Immobilien. Mit den neuen Regelungen werde es zudem Vermögensverwaltern erleichtert, Produkte aufzulegen, die sowohl institutionelle als auch private Kunden ansprechen.

Nach einer zähen Anlaufphase sei das Interesse an Eltifs in den vergangenen zwei Jahren bereits gestiegen. Einen weiteren Schub dürfte die Reform bringen: „Die Eltif-Anlagevolumina werden sich vervielfachen und mit den vorgenannten Maßnahmen besteht jetzt die Chance, dass sich der Eltif wirklich im Markt etabliert“, so der Experte.

Fondsvehikel bei Eltifs: Verband sieht Nachholbedarf beim deutschen Gesetzgeber

Nachholbedarf sieht Dornseifer auf nationaler Ebene: „Der deutsche Gesetzgeber hat den Eltif bislang nahezu ignoriert.“ So fordert der Verband Nachbesserungen bei den deutschen Investitionsvehikeln, die für die Produkte genutzt werden können, insbesondere bei Investment-KG und Investment-AG. „Hier ist Deutschland als Standort nicht konkurrenzfähig und die Regulierung ist zu sperrig“, so der Verbandschef.

Anteile an Eltifs seien zudem nach dem Investmentsteuergesetz etwa für sogenannte Spezial-Investmentfonds nicht erwerbbar. „Auch diesen Umstand monieren wir seit Jahren und hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben, um eben deutlich mehr Gelder für Eltifs zur Verfügung zu stellen.“

Auf der nächsten Seite: Gebührentransparenz und Fonds-Investitionen – warum Anleger bei Eltifs künftig genauer hinschauen müssen.

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