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Aktualisiert am 14.04.2021 - 10:18 Uhrin AdvertorialLesedauer: 5 Minuten
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Investitionen von Unternehmen Wie buchhalterisch und steuerlich behandeln?

Genaues Kalkulieren gehört vor einer Investition zum Planungsprozess.
Genaues Kalkulieren gehört vor einer Investition zum Planungsprozess. | Foto: @stevepb/pixabay.com

Bei Investitionen in ein Start-up geht es nicht zwingend um Wertpapiere oder Finanzderivate (wie vielleicht Privatanleger denken könnten). Im unternehmerischen Bereich ist jede Einlage – in Form von Büroeinrichtungen oder Maschinen und IT – eine Investition. Mithilfe der Betriebsmittel soll das Unternehmen ins Laufen und die Gewinnzone gebracht werden.

Jedes Unternehmen braucht diese Investitionen. Allerdings stellt sich spätestens mit dem ersten Jahresabschluss die Frage, wie solche Investitionen behandelt werden? Grundsätzlich kennen die Finanzbuchhaltung und das Steuerrecht hier ganz unterschiedliche Herangehensweisen. Und was in der Buchhaltung vielleicht recht und billig ist, muss in den Augen des Finanzamts noch lange nicht Bestand haben. Auch wenn Gründer die Hoffnung haben, irgendwann Controller diese Aufgabe übernehmen zu lassen – in der Start-up-Phase ist es nicht verkehrt, sich selbst mit den Investitionen und Abschreibungen zu beschäftigen.

Was sind Investitionen?

Investitionen sind der zweckgebundene Einsatz von Kapital. Gilt sehr allgemein – und ist es am Ende auch. In Unternehmen kann in:

  • Sachwerte
  • Finanzmittel
  • Immaterielle Güter

investiert werden. Beispiel: Die Anschaffung von Schreibtischen, PCs oder CNC-Fräsmaschinen sind Investitionen in Sachmittel. Braucht ein Unternehmen Kreditkarten oder ausländische Währungen (für den Außenhandel/Außendienstler), würde es in Finanzmittel investieren.

Bei den immateriellen Gütern würde es zum Beispiel um Software-Lizenzen, Nutzungsrechte an Bildern oder ähnliche Güter gehen. Generell sichert ein Unternehmen sich durch solche Investitionen den laufenden Betrieb bzw. kann auf Wachstum setzen – etwa wenn durch neue Maschinen Fertigungskapazitäten ausgebaut werden. Diese Form der Investition bindet Kapital, das dem Unternehmen an anderer Stelle nicht mehr zur Verfügung steht.

Diese Form der Investition wird auch als objektbezogen bezeichnet. Auf der anderen Seite stehen die sogenannten wirkungsbezogenen Investitionen. Hierbei handelt es sich um Aufwendungen, welche einem bestimmten Zweck folgen – etwa die Anschubinvestition zur Gründung eines Unternehmens oder die Ausgaben im Bereich Forschung und Entwicklung.

Eine wirkungsbezogene Investition zur Gründung oder Erweiterung (Nettoinvestition) ist in diesem Konzept streng von jenen Aufwendungen zu trennen, welche Betriebsmittel ersetzen/auffüllen. Letztere werden auch als Re- oder Ersatzinvestitionen bezeichnet.

Abschreibungen von Investitionen

Investitionen in das Anlagevermögen (Gebäude, Maschinen usw.) sind wertbildende Faktoren, wenn es um die Unternehmensbewertung zu einem bestimmten Stichtag geht. Grundsätzlich tauchen dies Investitionen sowohl in der Bilanz als auch dem einfach steuerrelevanten Geschäftsabschluss auf.

Aber: Hier muss zwischen solchen Investitionen unterschieden werden, die keinem Wertverlust unterliegen und jenen Vermögensgegenständen, die sich abnutzen. Letztere können:

  • Maschinen
  • Teile des Fuhrparks
  • Einrichtung der Büros
  • IT

sein. Buchhaltung/Finanzbuchführung und Steuerrecht erfassen einen solchen Wertverbrauch durch die Abschreibung – kurz einfach AfA (Absetzung für Abnutzung).

In welcher Form findet die Wertminderung statt? Buchhaltung und Steuerrecht unterscheiden sich an diesem Punkt. Hintergrund: In der Finanzbuchhaltung existieren unterschiedliche finanzmathematische Konzepte, um den Wertverbrauch eines Wirtschaftsgutes darzustellen. So soll die degressive Abschreibung (Minderung um einen festgelegten Prozentsatz) anfangs höhere Wertverluste kompensieren.

Lineare Abschreibungen gehen dagegen von einem immer gleichen Wertverlust aus. Aus Sicht eines Unternehmens ist die degressive Methode in verschiedenen Bereichen durchaus von Vorteil. Allerdings schränkt das Steuerrecht die Verwendung sehr stark ein.

Seit 2011 darf nach § 7 EstG (Einkommenssteuergesetz) die degressive nur in wenigen Ausnahmefällen erfolgen. Grundsätzlich ist damit der linearen Abschreibung der Vorzug gegeben. Die Abschreibungsanteile ergeben sich aus der Nutzungsdauer. Durch den Gesetzgeber sind diese in AfA-Tabellen für einzelne Wirtschaftsgüter festgelegt.

AfA: Aufwendig rechnen oder auf Knopfdruck

Die Abschreibung mit gleichen Jahresbeträgen ist auf den ersten Blick einfach. Allerdings kann die Masse an Buchungen schnell unübersichtlich werden. Das Ganze von Hand erledigen, ist schnell zu einer Fleißaufgabe geworden. Aber: Viele Gründer greifen heute zur Buchhaltungssoftware. Auf diese Weise kann die Abschreibung bequem über die Software erledigt werden – innerhalb weniger Klicks.

Aber auch kostenlose Tools mit einem entsprechenden Anspruch an Qualität erledigen die Auswahl der Abschreibungsmethode auf Knopfdruck selbst.

Ein Grund ist sicher die recht eindeutige Rechtslage. Auf der anderen Seite machen es die AfA-Tabellen durchaus einfach, sich zu entscheiden. Probleme kann es bei der Fragen nach der Geringwertigkeit geben.

Hintergrund: Es gibt Wirtschaftsgüter mit sehr geringem Wert. Eine Schreibtischlampe, die 20 Euro kostet, wäre ein solches Beispiel. Hier wäre der Aufwand für die AfA-Rechnerei recht groß. Der Gesetzgeber erlaubt hier eine sogenannte Sofortabschreibung – in Höhe des vollen Netto-Investitionsbetrags für das laufende Steuerjahr. Achtung: Bisher galt eine Grenze von 410 Euro, bis zu der ein selbständig nutzbares Wirtschaftsgut als geringwertig galt. Die Grenze für 2018 wurde auf 800 Euro erhöht.

Investitionsrechnung für Jungunternehmen und Investoren

Unternehmer – egal, ob Gründer oder gestandener Geschäftsführer – leben nicht nur in der Gegenwart. Was sie interessiert, ist der ROI (Return of Investment) in der Zukunft. Zahlt sich die Anschaffung einer neuen CNC-Fräsmaschine aus?

Hier lässt sich die Investition von mehreren Standpunkten aus betrachten. Statische Rechnungsverfahren beziehen sich auf einen konkreten Betrachtungszeitraum. Es geht zum Beispiel um:

  • Amortisationsrechnung
  • Gewinnvergleichsrechnung

für eine Periode. Auf der anderen Seite ist es natürlich interessant, eine Investition in ihrer Gesamtheit bewerten zu können. In diesem Bereich hat die Finanzmathematik dynamische Investitionsrechnungsverfahren entwickelt. Hierzu zählt unter anderem die Kapitalwert-Methode. Mit deren Hilfe lässt berechnen, ob eine Investition Vorteile hat und welche Mittelflüsse diese realisiert.

Fazit: Investitionsrechnung gehört einfach dazu

Endlich der eigene Chef sein und ein Start-up gründen – davon träumen viele. Mit einer Gründung Erfolg haben beruht nicht nur auf einer guten Idee und Kontakten, welche die Anschubfinanzierung sichern. Wer als Gründer über die Start-Up-Phase hinauskommen will, muss sich auch mit „trockenen“ Themen der Finanzbuchhaltung und aus dem Steuerrecht beschäftigen. Dazu zählt einerseits das Wissen um die Abschreibungen. Auf der anderen Seite geht es darum, das Potenzial einer Investition berechnen zu können. Nur so lassen sich Investitionen strategisch planen und Vorteile des Steuerrechts nutzen.

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