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Investmentfonds-Portfolios Privatanleger erhalten Informationen wie die Profis

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Aufsichtsbehörde befürchtet Datenmissbrauch

Um die neuen Infoportale auch nutzen zu können, müssen alle Kunden ein persönliches Passwort für den geschützten Bereich der Anbieter-Website erhalten. Denn bei einem unbeschränkten Zugang sei ein „Missbrauch der Daten zum Beispiel durch so genannte Datenvendoren“ zu befürchten.

Um das zu vermeiden, müssten die Anbieter „geeignete Vorkehrungen schaffen, dass die Daten nur von solchen Personen abgerufen werden könnten, die tatsächlich Anleger des betreffenden Publikumsfonds“ sind. Als weitere Schutzmechanismen komme sogar die Abgabe einer strafbewehrten Vertraulichkeitserklärung infrage.

BVI will Informationsvorsprung für Institutionelle

Nicht angenommen hat die Bafin-Referatsleiterin dagegen den BVI-Vorschlag, allen Anlegern „auf vormonatlicher Basis pauschal die Einzelpositionen des Fonds“ zu nennen und daneben den Versicherern und Banken auch weiterhin „individuelle Daten“ zu liefern.

Das sei „leider nicht zielführend“, so Sahavi weiter. Sie kritisiert, es bliebe bei der Umsetzung dieses Vorschlags „bei der unfairen Behandlung der Anleger, wenn weiterhin ein Teil der Anleger Informationen erhält, die dem anderen nicht zur Verfügung gestellt werden“.

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