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AIFM-Richtlinie: Initiatoren geschlossener Fonds atmen auf

Das Europäische Parlament hat der sogenannten AIFM-Richtlinie zugestimmt. Die Einigung der Mitgliedsstaaten war bereits kürzlich erfolgt. Zum Jahresende wird der Rat das Vorhaben billigen. Damit ist der Weg frei für eine einheitliche europäische Regulierung aller Manager alternativer Investmentfonds. Neben Managern von Hedgefonds und Private-Equity-Fonds sind auch die Anbieter deutscher geschlossener Fonds betroffen.

Der VGF Verband Geschlossene Fonds sieht seine Kernforderungen erfüllt. Seit Beginn der Verhandlungen hat sich die Branche dafür eingesetzt, die Besonderheiten deutscher geschlossener Fonds zu berücksichtigen.
Im ursprünglichen Entwurf waren nach Ansicht der Branchenvertreter viele unpassende und unverhältnismäßige Forderungen enthalten.

So sollten Fondsmanager durch ein Risikomanagement sicherstellen, dass die laufenden Investments mit der Anlagestrategie und Portfolioausrichtung in Einklang stehen. „Eine mindestens jährlich vorzunehmende Bewertung der Assets sowie ein Liquiditätsmanagement, das die jederzeitige Möglichkeit der Anteilsrückgabe gewährleistet, wären für unsere Branche ebenso unangebracht“, hatte VGF-Hauptgeschäftsführer Eric Romba bereits kurz nach Bekanntwerden des Entwurfs konstatiert.

Nun ist die Richtlinie verabschiedet. Ergebnis: Die Verwaltung bestehender geschlossener Fonds ist von der Richtlinie unbefristet ausgenommen. Die Aufgaben der Verwahrstelle können bei geschlossenen Fonds, die in Sachwerte investieren, auch durch berufsständisch beaufsichtigte Unternehmen wie etwa Rechtsanwälte und Notare durchgeführt werden. Die Bewertung der Anteile an geschlossenen Fonds ist klarer gefasst.

„Die Debatte hat sich gelohnt“, kommentiert Romba. „Es ist gelungen, einen differenzierten Rechtsrahmen auf europäischer Ebene zu schaffen, der den Unterschieden des Produkts und des Marktes besser Rechnung trägt“, so Romba weiter. Die kommende Regulierung werde für alle Marktteilnehmer weitreichende Veränderungen mit sich bringen.
Neben strengen Zulassungsvoraussetzungen müssen Anbieter geschlossener Fonds in Zukunft auch umfangreiche Informationspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und Anlegern einhalten. Eigenkapitalanforderungen, Liquiditäts- und Risikomanagementsysteme sowie regelmäßige Bewertungspflichten sollen die Qualität der Produkte weiter steigern.

Als Rahmenrichtlinie steckt der gefundene Kompromiss allerdings lediglich die politisch gewollten Anforderungen ab. Wichtige Details müssen noch durch weitere Durchführungsbestimmungen auf europäischer Ebene geklärt werden. Wie der deutsche Gesetzgeber im Detail bis spätestens 2013 die Richtlinie in nationales Recht umsetzt, steht noch dahin.

Dazu warnt VGF-Chef Romba: „Brüssel und Berlin werden sich in den kommenden Monaten den vielen noch offenen Fragen stellen und praxisnahe Antworten finden müssen. Wichtig ist, dass auch in den Details Regelungen gefunden werden, die Investitionen fördern und unternehmerische Tätigkeiten nicht durch zuviel Bürokratie ersticken.“

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