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VGF kritisiert Änderungen am Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrecht

Eric Romba vom Verband Geschlossene Fonds
Eric Romba vom Verband Geschlossene Fonds
Kurzfristig hatte der Gesetzgeber eine neue Regelung zu Prospektnachträgen in den Gesetzentwurf aufgenommen. Nach der neuesten Version des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrecht prüft jetzt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Verkaufsprospekte auf Kohärenz.

Die Kritik vom VGF: Die Regelung war ohne Gespräche mit Sachverständigen wenige Tage vor Verabschiedung des Entwurfs durch den Finanzausschuss ins Gesetz aufgenommen worden.

Bisher steht Anlegern geschlossener Fonds ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Das zusätzliche 2-tägige Widerrufsrecht schaffe keinen Mehrwert, heißt es vom Verband.  „Das hilft weder dem Produkt, noch dem Vertrieb, noch dem Anlegerschutz. Darauf hatten wir – so kurzfristig die Regelung auch aufkam – mit aller Vehemenz hingewiesen. Leider jedoch vergeblich“, kommentiert Eric Romba, Hauptgeschäftsführer beim VGF, den Vorgang.

Die Vorschrift sei beinahe Eins-zu-Eins aus dem Wertpapierprospektrecht entnommen. Da Investmentfonds und geschlossene Fonds jedoch keine vergleichbaren Anlageprodukte seien, seien erhebliche Rechtsunsicherheiten in der Praxis zu erwarten. Der Verband appelliert an den Gesetzgeber, die Vorschrift im weiteren Gesetzgebungsverfahren nochmals zu überdenken.

Der Gesetzentwurf wird kommende Woche vom Bundestag verabschiedet und soll zum 1. April 2012 in Kraft treten. Es enthält unter anderem auch einen Bestandsschutz für erfahrene Fondsvermittler und eine Regelung, die die Höhe der Abschlussprovisionen bei der Vermittlung von privaten Krankenversicherungen begrenzt.

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