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„Gut gelungen“: Branchenvertreter über den AIFM-Umsetzungsgesetz

Thomas Richter, BVI (links), Eric Romba, VGF
Thomas Richter, BVI (links), Eric Romba, VGF
Vertreter vom Fondsverband BVI, vom Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) und dem Verband Geschlossene Fonds (VGF) über das neue AIFM-Umsetzungsgesetz.

Thomas Richter, BVI

Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI, begrüßt den KAGB-Entwurf:

„Der Kabinettsentwurf war schon viel besser als der erste Entwurf aus dem BMF, der noch die Abschaffung von offenen Immobilienfonds vorsah. Selbst den Spezialfonds wollte das BMF zunächst abschaffen. Der aktuelle Gesetzesentwurf ist gegenüber dem Kabinettsentwurf noch einmal deutlich verbessert. Insgesamt ist das KAGB gut gelungen.“  

„Offene Immobilienfonds bleiben als indirekte Immobilienanlagen für Kleinanleger erhalten. Die bisherigen Regeln für Immobilienfonds werden weitgehend übernommen“.

Neben der Nicht-Abschaffung dieser Produktkategorie hebt Richter vor allem die Beibehaltung der bisherigen Bewertungsgrundsätze, die tägliche Ausgabe und Rücknahme von Anteilen und die Abschaffung des Freibetrags für neue Fonds positiv hervor. Er äußert aber auch Kritik an der neuen Fassung.

„Es ist auch gut, dass die Freibeträge für die 62 Mrd. Euro in den bestehenden Fonds bestehen bleiben. Bei diesen Fonds wäre es unserer Meinung nach besser gewesen, Freibeträge für neue Anteile zuzulassen. Auch andere, z.B. die Verbraucherschützer, haben dies vorgeschlagen. Bei diesem Punkt ging es um die Abwägung unterschiedlicher Risiken. Letztlich entschied sich der Gesetzgeber dafür, keine Freibeträge für neue Anteile zuzulassen.“  

Die neuen Bestimmungen hinsichtlich der Haftungsfrage der Depotbanken bezeichnet Richter als eine Verstärkung des Anlegerschutzes.

„Bisher haftet die Depotbank im Ausland nur für Fehler bei der Auswahl des Unterverwahrers. Künftig haftet sie außer bei höherer Gewalt grundsätzlich voll. Wir begrüßen, dass dieses Prinzip künftig auch für OGAW gelten soll.“