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Solar: Kürzungen bleiben, Fristen ändern sich

Teiltransparente Dünnschichtmodule von Schott
Teiltransparente Dünnschichtmodule von Schott
Endlich Klarheit: Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat gegen die Stimmen der SPD-geführten Länder nur leichte Abweichungen vom ursprünglichen Plan beschlossen. Es bleibt bei der geplanten Kürzung der Förderung von Strom aus Solaranlagen. Anlagen auf Ackerflächen werden nicht mehr gefördert. Für Strom von Dachanlagen, der ins Netz eingespeist wird, sinkt die Vergütung um 16 Prozent, für Freiflächen um 15 Prozent und für Militärgelände sowie Müllbrachen um 11 Prozent. Dies gilt allerdings nicht ab Juli, sondern erst ab Oktober dieses Jahres.

Neu ist eine Übergangsregelung, die rückwirkend ab Juli gilt: Zunächst soll die Einspeisevergütung etwa bei Dachanlagen ab Juli nur um 13 statt der geplanten 16 Prozent gekürzt werden. Auch für Freiflächenmodule und andere Systeme solle rückwirkend ab Juli die Kürzung drei Prozentpunkte geringer als zunächst geplant ausfallen.

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Bundesumweltminister Norbert Röttgen sprach von einem wichtigen Signal für Verbraucher, Investoren und Unternehmer. Die Grünen-Umweltexpertin Bärbel Höhn kritisierte die Einigung. Sie sieht dadurch viele Arbeitsplätze gefährdet.

Am Freitag muss der Bundesrat über das Ergebnis des Vermittlungsausschusses abstimmen. Er kann das Gesetz allerdings kaum stoppen, da es nicht zustimmungspflichtig ist. Sollte der Bundesrat den Kompromiss ablehnen, obwohl ihn inzwischen sogar auch Bayern und die ostdeutschen Länder mittragen wollen, könnte der Bundestag noch am selben Tag dagegenhalten. Die Länder stehen unter Druck, schließlich könnte Schwarz-Gelb mit ihrer absoluten Stimmenmehrheit die ursprünglichen Pläne sogar ohne den Vermittlungsausschuss-Kompromiss durchsetzen.

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