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in HochzinsanleihenLesedauer: 1 Minute

Wohnimmobilien Ist die Mietpreisbremse eingepreist?

Schreckt eine Deckelung von Mietpreisen in beliebten Wohnraumlagen Investoren ab – oder hat sie auf deren Kaufverhalten keine besonderen Auswirkungen? In dieser Frage herrschte auf dem Research Summit 2015 des Bundesverbandes der Immobilien-Investment-Sachverständigen (BIIS) Uneinigkeit. Über die Frankfurter Veranstaltung berichtet die Börsen-Zeitung.

„Die Mietpreisbremse ist bereits eingepreist und schreckt Investoren nicht ab“, meint Jan Linsin, Leiter des deutschen Research beim Immobiliendienstleister CBRE. Das allerdings sieht Thomas Meyer, Vorstand bei Wertgrund Immobilien, vollkommen anders: „Wäre die Mietpreisbremse eingepreist, dann wären die Preise gefallen. Bei uns sind wegen der Mietpreisbremse drei Transaktionen geplatzt.“ Wertgrund setzt daher momentan eher auf B-Städte und auf Immobilien, bei denen die Mieten bei Ankauf noch unterhalb des Vergleichsspiegels liegen – damit Luft nach oben bleibt.

Die sogenannte Mietpreisbremse setzt das Gesetz zur Mietregulierung auf Länderebene um. Demnach darf in ausgewiesenen Gebieten mit Wohnraumnotstand bei einer Neuvermietung die Miete nicht höher als die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent angesetzt werden. Nach Berlin wenden mittlerweile vier weitere Bundesländer die mieterfreundliche Regelung in beliebten Ballungsräumen an.

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