LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
Lesedauer: 5 Minuten

KPMG-Experte Mifid II: Wo wir stehen und wie es weiter geht

Dr. Markus Lange, Head of Financial Services Legal und Partner bei KPMG
Dr. Markus Lange, Head of Financial Services Legal und Partner bei KPMG
Die EU Kommission hat im April und Mai die lange erwarteten „Delegierten Rechtsakte“ zur Konkretisierung von MiFID2 und MiFIR vorgelegt. Mit einer Delegierten Richtlinie vom 7. April 2016 und einer Delegierten Verordnung vom 25. April 2016 wurden wesentliche Bestimmungen der MiFID2 ausgeformt. Eine weitere Delegierte Verordnung vom 18. Mai 2016 enthält konkrete Einzelheiten zu Vorgaben der MiFIR. Neben einigen Aspekten der Marktinfrastruktur und Markttransparenz sind damit insbesondere die wesentlichen Anlegerschutzthemen im Detail behandelt worden.
 
Das Europäische Parlament hat jeweils die Möglichkeit, zu dem betreffenden Rechtsakt innerhalb von drei Monaten Einwände zu erheben oder sich auch weitere drei Monate zur Prüfung auszubedingen. Mit Blick auf die den Veröffentlichungen vorausgegangenen längeren Diskussionen zwischen den EU Institutionen erscheint es derzeit eher unwahrscheinlich, dass es noch zu einem weiteren Aufschub oder inhaltlichen Kontroversen kommt. In wenigen Wochen werden wir insoweit mehr wissen.
 
Auf dem sog. Level 2 stehen damit (nur) noch weitere Einzelheiten hinsichtlich der künftigen Rahmenbedingungen für die Marktinfrastruktur und Markttransparenz aus. Die entsprechenden Technischen Standards werden derzeit von der EU Kommission fertiggestellt, wobei die ESMA zum Teil Nachbesserungen an den geleisteten Vorarbeiten vornehmen musste. Aufgrund der auch insoweit verursachten weiteren Verzögerung wird die Veröffentlichung dieser Dokumente in den nächsten Wochen erwartet.
 
Für die in der eingangs erwähnten Delegierten Richtlinie näher geregelten wichtigen Anlegerschutzthemen Product Governance sowie Anreize (Zuwendungen) bedarf es jetzt noch der Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber. Im Hinblick auf alle anderen einschlägigen Themen, d.h. insbesondere Compliance, Vergütungsgrundsätze, Interessenkonflikte, Kundeninformationen, Kostentransparenz, unabhängige Anlageberatung, Geeignetheit/Angemessenheit/Execution-only, Reportingpflichten gegenüber Kunden, Best Execution, Aufzeichnungspflichten oder Product Intervention, enthalten die vorliegenden beiden Delegierten Verordnungen unmittelbar anwendbare Regeln, deren Inhalt sich (vorbehaltlich der erwähnten noch andauernden Prüfung durch das Europäische Parlament) nicht mehr ändern wird und auf die sich die betroffenen Marktteilnehmer jetzt konkret einstellen können und sollten.

Tipps der Redaktion