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Sieg für die Semi-Transparenz

Die Informationspflichtenverordnung soll Versicherungsverträge für den Kunden transparenter und vergleichbarer machen. In vielen Fällen schafft sie das nicht.

Was lange währt, wird endlich gut, lautet ein deutsches Sprichwort. Zeit hat sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gelassen mit der Unterzeichnung der „Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen“ (VVG-InfoV) – eine endgültige Fassung war eigentlich schon für Oktober geplant, kurz vor Weihnachten hat die Ministerin dann letztlich unterschrieben. Dass sich das Warten gelohnt hat, findet Professor Oskar Goecke, Direktor des Instituts für Versicherungswesen an der FH Köln, indes nicht: „Ich bin skeptisch, ob der Kunde davon wirklich in dem Ausmaß profitieren wird, wie sich das Justizministerium das vorstellt.“
Die Verordnung ist Teil der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und regelt, welche Informationen der Versicherungsnehmer vor der Unterzeichnung eines Versicherungsvertrags erhalten muss. Ziel ist es, für den Verbraucher mehr Transparenz bei der Produktauswahl zu schaffen.

Kosten sollen erkennbar sein

Vor allem bei den Kosten von Versicherungsverträgen sieht die VVG-InfoV deshalb Änderungen vor. Damit der Kunde auf einen Blick und ohne nachzurechnen weiß, wie viel ihn ein Versicherungsvertrag kostet, müssen Versicherer in Zukunft die Höhe der einkalkulierten Kosten für die Vermittlung und den Abschluss des Vertrags als einheitlichen Gesamtbetrag in Euro und Cent ausweisen. Darüber hinaus sollen die Anbieter die übrigen eingerechneten Kosten als Anteil der Jahresprämie unter Angabe der jeweiligen Laufzeit eurogenau aufschlüsseln. Das umfasst alle Kosten, die über die Vertragslaufzeit verteilt anfallen.
Vergleichbarer werden Versicherungsprodukte dadurch nicht unbedingt. Ein Beispiel: Ein Versicherungsnehmer zahlt 1.000 Euro Jahresbeitrag, die Anlagebeiträge werden mit 5 Prozent verzinst. Ein Anbieter berechnet 10 Prozent des Jahresbeitrags an Kosten, er muss also 100 Euro pro Jahr ausweisen. Ein anderer Anbieter zieht dem Kunden nur 5 Prozent an Kosten ab, legt jährliche Kosten von 50 Euro offen, kappt dafür aber die Überschussbeteiligung des Kunden. „Obwohl die Anbieter vielleicht die gleiche Kostenstruktur haben, kann die unterschiedliche Berechnung der Kosten den Kunden in die Irre führen“, sagt Versicherungsexperte Goecke.
Transparenter soll auch die Modellrechnung werden, also die Berechnung der möglichen Ablaufleistung des Versicherungsvertrags. Die Rechenbeispiele sollen anhand von drei festgelegten Zinssätzen erfolgen. Orientierung bietet dabei der Höchst­rechnungszinssatz, das ist der über die Vertragslaufzeit stabile Garantiezinssatz. Dieser Zinssatz wird für das erste Rechenbeispiel mit 1,67 multipliziert. Für die zweite und dritte Beispielberechnung wird ein Prozentpunkt zum ersten Zinssatz hin­zugerechnet beziehungsweise einer davon abgezogen. Beim derzeitigen Höchstrechnungszins von 2,25 Prozent ergeben sich so die Zinssätze 3,76 Prozent, 4,76 Prozent und 2,76 Prozent, die jeweils mit dem Guthaben der Lebensversicherung multipliziert werden müssen.

Nicht wirklich vergleichbar


Auch dabei kann es von Versicherer zu Versicherer Unterschiede geben. Manch einer nimmt das Guthaben am Anfang des Versicherungsjahres als Berechnungsgrundlage, ein anderer zum Beispiel das Jahresendguthaben abgezinst auf die Jahresmitte. So viel zur Vergleichbarkeit.  
Eine weitere wesentliche Neuerung, die dem Versicherten zugute kommen soll, ist das Produktinformationsblatt. Hier sollen die Anbieter kurz, knapp und leicht verständlich alle wesentlichen Informationen zum Versicherungsvertrag wie die Höhe der zu zahlenden Prämie in Euro, ihre Fälligkeit und die Vertragslaufzeit auflisten.
In Kraft ist die VVG-InfoV seit Beginn des Jahres, es gilt aber eine Übergangsregelung bis zum 30. Juni 2008. Die Neuerungen zu den Kosten und zum Produktinformationsblatt gelten erst ab 1. Juli. Manche Anbieter lassen ihre Kunden jedoch schon vorher von den neuen Regelungen profitieren. So kündigten die zum Talanx-Konzern gehörenden Versicherer HDI-Gerling und Aspecta an, die Vertragskosten ab Januar ausweisen zu wollen – aber nicht in der vom Gesetzgeber gewünschten Form: „Wir werden die Kosten in Prozent der Beiträge angeben“, sagt Lüder Mehren, Vertriebsvorstand der HDI-Gerling Leben. „Bis Juli stellen wir die Systeme dann so um, wie es in der endgültigen Verordnung festgelegt ist.“

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