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Bafin will Provisionstreiberei privater Krankenversicherer eindämmen

Bafin-Zentrale in Frankfurt/Main
Bafin-Zentrale in Frankfurt/Main
Die Bafin kritisiert, dass die durchschnittliche Höhe der Abschlussprovisionen in den vergangenen Jahren „spürbar“ gestiegen sei. In einer Mitteilung betonte die Behörde, dass die Vorstände der Versicherungsunternehmen ihren Kunden gegenüber in der Verantwortung stehen.

Sie hätten dafür Sorge zu tragen, dass die Abschlusskosten einen angemessenen Rahmen nicht überschreiten. Dies sei nicht mehr gegeben, wenn Geschäftsleiter der Versicherer mit Vermittlern und Maklern zusammenarbeiten, die „offensichtlich aus Profitstreben die Qualität der Beratung vernachlässigen“.

Vor wenigen Wochen hatten sich Branchenvertreter an die Bafin gewandt, mit der Bitte dem Provisionswettkampf zu Lasten der Kunden Einhalt zu gebieten.

Provisionen teilweise weit über dem Durchschnitt

Die Bafin reagiert nun darauf und stellt fest, dass die Provisionszahlungen „seit einiger Zeit in Einzelfällen weit über dem Durchschnitt“ liegen. Zudem würden Vermittler oft Kunden in den ersten Jahren eines Versicherungsverhältnisses abwerben, um zusätzliche Provisionen zu erzielen. Beides liege nicht im Interesse der Versicherten.

Die Aufsichtsbehörde kündigte Sonderprüfungen für Fälle an, in denen sie Anzeichen für Fehlentwicklungen sehe. Bei örtlichen Prüfungen will die Bafin zudem verstärkt auf diesen Sachverhalt achten, insbesondere ob das Risikomanagement der Versicherer auch in diesem Bereich angemessen ist.

Anreize für Umdeckung senken Bei Fällen von frühzeitiger Vertragsstornierung will die Behörde darauf hinwirken, dass die Versicherer mit dem Vermittler eine Rückforderung der Provision in ausreichender Höhe vereinbaren.

Damit soll Vermittlern der Anreiz genommen werden, nur im eigenen finanziellen Interesse einem Kunden zu empfehlen, zu einem anderen Versicherer zu wechseln. Bislang liegt die Stornohaftung im Segment der privaten Krankenversicherungen deutlich unter den bei Lebensversicherungen üblichen fünf Jahren.

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