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Tchibo stellt Online-Versicherungsvertrieb ein

Screenshot der Tchibo-Seite
Screenshot der Tchibo-Seite
Ein Sprecher des Unternehmens sagte gegenüber DAS INVESTMENT.com, das Online-Angebot sei eingestellt worden, weil man sich auf den Vertrieb von Konsum- und Gebrauchsgütern sowie Ökostrom fokussieren will. „Alle laufenden Verträge bleiben zu den vereinbarten Konditionen bestehen. Auch werden Sie von den Versicherungsexperten der Asstel weiterhin rundum bestens betreut“, teilt der Kafferöster auf seiner Homepage mit.

Dort finden Interessenten E-Mail-Kontaktadressen und Telefonnummern vom Versicherungspartner Asstel. Bei Fragen zum bestehenden Vertrag, einer Vertragsanpassung oder einem Schadensfall solle man sich dorthin wenden.

Landgericht Hamburg: Tchibo kein Tippgeber Das Landgericht Hamburg hatte im Mai 2010 der Tchibo Direct GmbH untersagt, über ihr Internetportal Versicherungen zu vermitteln und Investmentfonds zu vertreiben, ohne dafür über die entsprechenden gesetzlichen Genehmigungen zu verfügen.

Tchibo hatte die Entscheidung des Landgerichts nicht akzeptiert, die Versicherungen weiter angeboten und war vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Berufung gegangen. Die Entscheidung des Gerichts steht noch aus. Den Vertrieb von Investmentfonds hatte Tchibo bereits im Juli 2009 aufgegeben.

Das Unternehmen betonte, dass man die Berufung auf jeden Fall fortführen werde und nach wie vor der Ansicht sei, man könne als Tippgeber entsprechend auftreten. Die strittige Frage solle auf jeden Fall entschieden werden.

Gegen den Kaffeeröster geklagt hatte der Düsseldorfer Wettbewerbsverein Wirtschaft im Wettbewerb e.V. (WiW), der vom Brancheninformationsdienst „Versicherungstip“ des Markt-intern-Verlages und dem AfW Bundesverband Finanzdienstleistung eingeschaltet wurde.

Hintergrund: Tchibo war weder im Versicherungsvermittlerregister eingetragen, noch hatte eine entsprechende Gewerbeerlaubnis. In der Versicherungsvermittlungsverordnung vorgeschriebene Anforderungen an eine ordnungsgemäße Versicherungsvermittlung wie die Mindestqualifikation eines Vermittlers, eine Dokumentation des obligatorischen Beratungsgesprächs oder Informationspflichten, erfüllte Tchibo nicht. Der Kafferöster hatte sich indes auf den Tippgeber-Status berufen.

AfW sieht Gesetzeslage bestätigt

Der AfW sieht sich in seiner Linie bestätigt. „Solange bei Tchibo auch noch Strom vermittelt wird, sehe ich dort kein Zurückziehen auf die Kernkompetenzen. Insofern ist der jetzige Schritt wohl eher ein Akzeptieren der Gesetzeslage, die wir - der AfW – gemeinsam mit unseren Verbündeten und dem Landgericht Hamburg Tchibo aufzeigen mussten“, sagte AfW-Vorstand Norman Wirth gegenüber DAS INVESTMENT.com.

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