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Japanische Atomkraftwerke nicht gegen Erdbeben und Tsunamis versichert

Ein Fernsehzuschauer beobachtet die Explosion des<br>Atomreaktors Fukushima 1. Foto: Getty Images
Ein Fernsehzuschauer beobachtet die Explosion des
Atomreaktors Fukushima 1. Foto: Getty Images
Das renommierte amerikanische Analyseunternehmen Applied Insurance Research (AIR) geht in Berechnungen von Sachversicherungsschäden in Höhe von 15 bis 35 Milliarden Dollar aus. Die Rechnung beinhaltet Schäden an Gebäuden und aus Betriebsunterbrechungen. Nicht berücksichtigt hat AIR Schäden, die vom Tsunami verursacht wurden, Zahlungen aus Lebensversicherungen nach Todesfällen sowie die Kosten zerstörter Autos.

Wie hoch der Schaden ist, sei noch nicht abzusehen, sagen Rückversicherer

Über die Höhe der Schäden wollen sich die Rückversicherer noch nicht äußern: „Angesichts der unklaren und sich fortwährend verändernden Situation ist es für eine Abschätzung der volkswirtschaftlichen und der versicherten Schäden noch viel zu früh“, heißt es in einer Stellungnahme der Munich Re. „Fest steht, dass bei Erdbebendeckungen im japanischen Privatkundengeschäft nur ein sehr kleiner Teil des Risikos ins Ausland transferiert wird. Erwartet wird auch, dass die Auswirkungen der schweren Unfälle in den japanischen Atomkraftwerken die private Versicherungswirtschaft nicht signifikant betreffen werden“, heißt es weiter. 

Auch der Rückversicherer Swiss Re möchte zur möglichen Schadenshöhe noch nichts sagen, die Lage sei zu komplex. Der Grund: Bei privaten Gebäudeversicherungen würden die Folgen von Erdbeben und Tsunamis durch den Staat aufgefangen. Die Schäden durch Feuer, die das Erdbeben auslöste, übernehmen dagegen japanische Erstversicherer, die sich für diese Fälle rückversichert haben. Im kommerziellen und industriellen Geschäft gibt es dagegen Policen für die Folgen von Erdbeben, Feuerschäden und Tsunamis.

Japanische Atomkraftwerke nicht gegen Folgen von Erdstößen und Tsunamis versichert

Bei Atomkraftwerken ist das anders. „Grundsätzlich schließt die Versicherung von Atomkraftwerken in Japan die Folgen von Erdbeben, Feuern nach Erdbeben und Tsunamis aus“, heißt es bei der Swiss Re. „Und Gebäudeversicherungen schließen eine nukleare Kontamination aus.“ Alles in allem sei es unwahrscheinlich, dass die Gebäude- und Haftpflichtversicherung durch den Atomunfall stark getroffen werde.

In Deutschland hat die Deutsche Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft (DKVG) die Funktion einer Rückversicherung für den Kernkraft-Katastrophenfall – für einzelne Unternehmen wären die möglichen finanziellen Folgen eines GAUs viel zu groß. Zusammen mit den privaten Anbietern deckt der Pool laut Angaben der „Financial Times Deutschland“(FTD) Sachschäden an Kernkraftwerken bis zu 1,1 Milliarden Euro ab. Komme es zu einem Zwischenfall, bei dem Dritte geschädigt werden, ziehe die Haftpflichtversicherung. Hier decke die DKVG aber höchstens 256 Millionen Euro ab.

Atomkraftwerksbetreiber haften mit ihrem Gesamtvermögen

Weitere 2,44 Milliarden Euro müssten laut FTD die vier Kernkraftwerksbetreiber EnBW, Eon, RWE und Vattenfall übernehmen. Ist der Schaden höher, hafte seit Anfang der achtziger Jahre der Betreiber des jeweiligen Kernkraftwerks unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen. Dabei bestehe eine Durchgriffshaftung, sodass die Energiekonzerne die Betriebsrisiken für Kernkraftwerke nicht an gering kapitalisierte Töchter abschieben könnten.

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