LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in VersicherungenLesedauer: 2 Minuten

Versicherungsvermittler lehnen Provisionsdeckelung ab

Michael H. Heinz, BVK
Michael H. Heinz, BVK
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hatte vorgeschlagen, die Provisionen für die Vermittlung von privaten Kranken- und Lebensversicherungen durch ein Gesetz zu begrenzen.

Bereits Ende letzten Jahres hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) festgestellt, dass die Provisionszahlungen in Einzelfällen weit über dem Durchschnitt von acht bis zehn Monatsbeiträgen liegen und Vermittler oft Kunden in den ersten Jahren eines Versicherungsverhältnisses abwerben, um zusätzliche Provisionen zu erzielen.

Die Unionsfraktionen hatten sich danach für eine Deckelung der Provisionen auf acht Monatsbeiträge ausgesprochen und kürzlich einen entsprechenden Antrag angekündigt, mit dem das kurz vor der Verabschiedung stehende Gesetz zur Neufassung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts ergänzt werden soll.

"Misstrauen gegenüber ganzem Berufsstand" BVK und Versicherer sind anderer Ansicht: „Der Gesetzesvorschlag unterstellt nicht nur, dass die Versicherungsvertreter unangemessen viel verdienen, er schürt auch das Misstrauen gegenüber einem ganzen Berufsstand“, erklärte BVK-Präsident Michael H. Heinz. Zwar gebe es „in wenigen Fällen exzessiv hohe“ Vergütungen, die ganz große Mehrheit der Vermittler erhalte jedoch eher eine zu geringe Provision von den Versicherungsunternehmen.

Die Branchenvertreter sehen in der vom Finanzausschuss angestrebten Provisionsbegrenzung einen tiefen Eingriff in das Wirtschaftssystem und in die Grundrechte und kündigten Widerstand an: „Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, dass Vereinbarungen auf der Grundlage der Privatautonomie weiterhin ohne staatlichen Eingriff möglich sind“, betonte Heinz.

Laut dem BVK-Präsidenten sind Versicherungskunden bereits ausreichend vor zu hohen Provisionen geschützt, weil sie bereits über einen Vergleichsmaßstab verfügen: Die seit 2007 geltende Informationspflichtenverordnung verpflichtet Vermittler, dem Kunden die Kosten des Vertragsabschlusses, in der auch die Vermittlerprovision enthalten ist, auf Euro und Cent vor Vertragsschluss mitzuteilen.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion