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Bundestag: Neuer Beipackzettel für Riester-Produkte kommt

Das Produktinformationsblatt soll in leicht verständlicher Form einen Produktvergleich ermöglichen. Aber: „Die Anbieter dürfen in den Produktinformationsblättern für die Darstellung der Kosten weiterhin die unterschiedlichsten Bezugsgrößen verwenden. Das macht für Kunden den Vergleich unmöglich“, kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband  das Vorhaben. „Wir fordern daher, die Kosten einheitlich bezogen auf eine Bezugsgröße anzugeben, und zwar als Prozentsatz auf das gebildete Kapital. Nur so werden Vergleichbarkeit und Transparenz sichergestellt.“

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Mit dem Gesetz steigt bei der Rürup-Rente außerdem die Förderhöchstgrenze von 20.000 auf 24.000 Euro. Es sieht auch vor, die steuerliche Förderung der Berufsunfähigkeit, der verminderten Erwerbsfähigkeit und des Erwerbsminderungsschutzes bei Riester-Renten zu verbessern.

Bei der Eigenheimrente ist künftig jederzeit in der Ansparphase die Kapitalentnahme für selbstgenutztes Wohneigentum möglich. In der Auszahlungsphase ist jederzeit eine Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos möglich.

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Zum Gesetzentwurf geht es hier.

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