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Verbraucherschützer warnt „Erste Garantiezins-Kürzung im Bestand nur der Anfang“

Niels Nauhauser ist Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Niels Nauhauser ist Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
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Die Neue Leben Pensionskasse (NLP), die zum hannoverschen Versicherungskonzern Talanx sowie acht großen Sparkassen gehört, kürzt die Verzinsung für bestehende Verträge: Etwa 80.000 Beschäftigte von etwa 10 000 Arbeitgebern erhalten im Durchschnitt 16 Prozent weniger Betriebsrente als erwartet, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Die Zinssenkung sei erforderlich geworden, um die Kunden langfristig bestmöglich zu sichern: Dies ist im Interesse jedes einzelnen Versicherungsnehmers“, zitiert die Süddeutsche Zeitung einen NLP-Sprecher. Demnach benötigte die Pensionskasse für ihren Zinsschnitt die Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).

„LV-Kunden über Verlustrisiko aufklären!“

Bei einem Lebensversicherer müsste eine ernste Notlage vorliegen, damit die Finanzaufsichtsbehörde auch hier bestehende Garantien aussetzen könnte. Ein Kürzen der versprochenen Garantieleistung sei bis vor kurzem noch ein „quasi undenkbares Thema“ gewesen, kommentiert Norman Wirth, Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Nach Meinung des Gründers der unter anderem auf Vermittler-, Vertriebs- und Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte sollten Kunden bei Abschluss einer klassischen Lebensversicherung aktiv darüber aufgeklärt werden, dass ein Risiko auf Minderung der „Garantie“-Leistung besteht.

Ob die Betroffenen der aktuellen Kürzung bei NLP bei ihrem bAV-Vertragsschluss über das einseitige Kürzungsrecht informiert wurden, stellt Garantiezins-Kritiker Gerhard Schick, stellvertretender Vorsitzender des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag und Sprecher für Finanzpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in einem aktuellen Twitter-Kommentar infrage:

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