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Nach dem Fall NLP Kürzungen von Garantieleistungen? „Ich meine, dass Versicherer zu diesem Mittel greifen werden“

Stephan Greger ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Dr. Greger & Collegen mit Sitz in Regensburg und München.
Stephan Greger ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Dr. Greger & Collegen mit Sitz in Regensburg und München.
DAS INVESTMENT.com: Inwiefern war die Nachricht über die Absenkung des Garantiezinses eines Anbieters, wie aktuell bei der Pensionskasse NLP geschehen, angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase in der Eurozone vorhersehbar?

Stephan Greger: Aus meiner Sicht war es nur eine Frage der Zeit, bis ein Anbieter den Garantiezinssatz absenkt. Es war klar vorhersehbar, dass die dauerhaft niedrigen Zinsen zu dieser Entscheidung führen würden. Es gilt hier wohl der Satz „Wenn man das Schlimmste annimmt, dann liegt man meistens richtig.“

Wie beurteilen Sie den Ablauf der Leistungskürzung durch NLP? Haben sich Pensionskasse und Aufsicht vorbildlich verhalten und sauber kommuniziert?

Die Korrespondenz zwischen der Pensionskasse und den Versicherungsnehmern liegt mir nicht vor, ebenso wenig etwaige Äußerungen der Finanzaufsicht. Es wäre allerdings schon nachzufragen, ob die Absenkung des Garantiezinses tatsächlich wirtschaftlich notwendig war oder ob nicht gegebenenfalls andere Maßnahmen möglich gewesen wären, die nicht zu Lasten der Versicherungsnehmer gehen. Wir wollen hoffen, dass hier die Aufsicht genau geprüft hat.

Ist dieser Fall als Dammbruch zu interpretieren? Ist die Hemmschwelle für eine solche Maßnahme gesunken, und werden jetzt weitere Pensionskassen diesem Beispiel folgen?

Von einem „Dammbruch“ kann man wohl noch nicht sprechen, eher von einem „Tabubruch“. Aus meiner Sicht wird dies aber nicht die einzige Pensionskasse bleiben, die zu diesen Maßnahmen greift.

Können Lebensversicherer genauso argumentieren und handeln wie die Pensionskasse?

Aus meiner Sicht können auch Lebensversicherungen zu dieser Argumentation greifen und gegebenenfalls Garantiezinsen senken. Voraussetzung hierfür ist natürlich eine „Notlage“ die sich aber durchaus begründen lässt. Eine klare Definition ist dem Gesetz nicht zu entnehmen.

Ist die Wahrscheinlichkeit einer Garantezinssenkung im Bestand bei einem Lebensversicherer nach dem Präzedenzfall NLP aus Ihrer Sicht gestiegen?

Dazu kann ich keine tragfähigen Ausführungen treffen. Die Gefahr besteht sicherlich.

Könnte sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht durch den Fall NLP aus Ihrer Sicht verstärkt dazu aufgerufen fühlen, garantierte Leistungen aus Lebensversicherungen proaktiv abzusenken?

Paragraf 314 des Versicherungsaufsichtsgesetzes ermöglicht Lebensversicherern mit Zustimmung der Bafin Leistungskürzungen. Ich meine, dass Versicherer durchaus zu diesem Mittel greifen werden.

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