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Aktualisiert am 06.04.2020 - 16:26 Uhrin Märkte verstehen, Chancen nutzenLesedauer: 6 Minuten
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Investmentsteuerreform 2018 Alle Änderungen auf einen Blick

Bald ist es soweit: Am 1. Januar 2018 tritt die Investmentsteuerreform in Deutschland in Kraft. Der Gesetzgeber verfolgt mit den neuen Regelungen unter anderem das Ziel, die Besteuerung insbesondere für Privatanleger zu vereinfachen. Im Ergebnis soll es weniger Arbeit machen, die persönlichen Steuern zu erfassen. Diese Aufgabe wird bei inländischen und im Ausland aufgelegten Fonds vollständig auf die deutschen Depotbanken übertragen. Die deutschen Depotbanken berechnen künftig alle anfallenden Steuern und behalten diese ein auch bei thesaurierenden im Ausland aufgelegten Fonds.

Gleichzeitig soll die Besteuerung von in Deutschland und im Ausland aufgelegten Fonds angeglichen werden. Künftig fällt unabhängig davon, ob der Fonds im In- oder Ausland domiziliert ist, derselbe Steuersatz auf bestimmte deutsche Erträge an.

Pauschale Besteuerung kann fällig werden

Auch wird eine Steuerstundung von Erträgen bis zum Verkauf, wie sie etwa bei einigen synthetischen ETFs möglich war, künftig verhindert. Stattdessen werden bei allen Fonds die Ausschüttungen besteuert. Dazu kann eine jährliche pauschale Besteuerung fällig werden. Darüber hinaus läuft der Bestandsschutz für von Privatanlegern vor 2009 erworbene Fondsanteile aus.

Mit den neuen steuerlichen Regelungen ist jedoch keine wesentliche zusätzliche steuerliche Belastung für Anleger verbunden. Dies hat der Gesetzgeber vermieden, indem ein Freibetrag von 100.000 Euro auf den Veräußerungsgewinn auf von Privatanlegern vor 2009 erworbene Fondsanteile eingeführt wurde. Über Teilfreistellungen erhalten Anleger zudem einen Ausgleich für den Wegfall bisheriger Anrechnungsmöglichkeiten.

Insgesamt zielt die Investmentsteuerreform also auf eine steuerliche Gleichbehandlung in- und ausländischer Fonds ab und sieht dabei Regelungen vor, die eine zusätzliche Belastung der Anleger zumeist vermeiden.

Im Folgenden stellen wir Ihnen kurz die wesentlichen Neuerungen vor, die mit der Investmentsteuerreform verbunden sind.

Die Vorabpauschale

Um eine jährliche Besteuerung über die Haltedauer sicherzustellen, wird die bisherige Besteuerung auf thesaurierte Erträge durch eine sogenannte Vorabpauschale ersetzt. Die deutschen Depotbanken berechnen die Abgeltungssteuer auf die Vorabpauschale und führen diese an die Finanzämter ab. Anleger müssen die Vorabpauschale also nicht selber berechnen. Da für Privatanleger der übliche Sparer-Pauschbetrag für Kapitalerträge gilt, wird die Vorabpauschale auf diesen angerechnet. Beim Verkauf wird die Vorabpauschale vom tatsächlichen Veräußerungsgewinn wieder abgezogen.