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Aktualisiert am 06.04.2020 - 16:26 Uhrin Märkte verstehen, Chancen nutzenLesedauer: 6 Minuten
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Investmentsteuerreform 2018 Alle Änderungen auf einen Blick

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Die Teilfreistellung

Die Teilfreistellung reduziert die steuerliche Belastung für Anleger, die in bestimmte Aktien- und Mischfonds investieren, und wurde als Ersatz für bisherige Quellensteuer-Anrechnungen eingeführt. Ihre Höhe richtet sich nach der Art des Fonds. Bei Aktienfonds sind für Privatanleger 30 Prozent der steuerpflichtigen Erträge wie Ausschüttungen, Vorabpauschale und Veräußerungsgewinn von der Besteuerung freigestellt. Bei Mischfonds liegt dieser Anteil bei 15 Prozent. Voraussetzung hierfür ist, dass der Aktienfonds mindestens 51 Prozent seines Portfolios fortlaufend in Aktien hält. Bei Mischfonds müssen wenigstens 25 Prozent des Portfolios aus Aktien bestehen. Ob der Fonds diese Bedingung erfüllt, ergibt sich aus den Anlagebedingungen.

Verkauf von Fondsanteilen

Verkauft der Anleger seine Fondsanteile, wird der Veräußerungsgewinn besteuert. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, werden alle Vorabpauschalen, die während der Haltedauer fällig wurden, von den deutschen Depotbanken vom Veräußerungsgewinn abgezogen.

Darüber hinaus werden beim Verkauf von Aktien- und Mischfonds die jeweiligen Teilfreistellungssätze steuermindernd berücksichtigt. Während der Haltedauer können sich zwischen thesaurierenden und ausschüttenden Fonds bei der Steuerbelastung durch die direkte Besteuerung von ausgeschütteten Dividenden Unterschiede ergeben. Spätestens mit dem Verkauf der Anteile gleichen sich diese Unterschiede jedoch wieder aus.

Bestandsschutz

Der Bestandsschutz für Fondsanteile, die von Privatanlegern vor Einführung der Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009 angeschafft wurden, entfällt mit der Reform der Investmentsteuer. Auch Gewinne auf diese Fondsanteile, die ab dem 1. Januar 2018 entstehen, müssen zukünftig versteuert werden. Allerdings gilt hierbei ein Freibetrag von 100.000 Euro. Jeder Anleger kann einmalig den Freibetrag geltend machen, diesen jedoch auf mehrere Fonds und Steuerjahre verteilen. In der Praxis werden nur wenige Privatanleger durch den Wegfall des Bestandsschutzes steuerlich schlechter gestellt.

Die Investmentsteuerreform wirkt sich unterschiedlich auf verschiedene Fondsarten aus:

Inländische und ausländische Aktienfonds

Inländische und ausländische Aktienfonds werden zukünftig gleich besteuert. Wichtig zu wissen für Anleger ist: Es soll in der Regel keine steuerliche Mehrbelastung auftreten, da die Teilfreistellung von 30 Prozent für Privatanleger gilt.