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Investmentsteuerreform 2018 So funktioniert die neue Steuer-Teilfreistellung bei Mischfonds

Andreas Beys: Der Finanzvorstand des Kölner Dachfondshauses Sauren beantwortet im Rahmen einer Telefonkonferenz am Freitag die drängendsten Fragen zu den steuerlichen Änderungen seit diesem Jahr.
Andreas Beys: Der Finanzvorstand des Kölner Dachfondshauses Sauren beantwortet im Rahmen einer Telefonkonferenz am Freitag die drängendsten Fragen zu den steuerlichen Änderungen seit diesem Jahr. | Foto: Sauren Fonds-Service AG

Ab dem 1. Januar 2018 hat der Gesetzgeber im Rahmen des Investmentsteuerreformgesetzes eine Teilfreistellungsregelung, als Ausgleich für die Steuerbelastung von Dividenden auf Fondsebene, eingeführt. Die Höhe der Teilfreistellung hängt dabei von der Mindestinvestitionsquote in Aktien (beziehungsweise der Kapitalbeteiligungsquoten gemäß Anlagebedingungen) des jeweiligen Fonds ab.

Je nach Anlagestrategie und gewünschtem Freiheitsgrad des Mischfondsmanagers in Bezug auf die Mindestkapitalbeteiligungsquote ergeben sich automatisch unterschiedliche Teilfreistellungsquoten und somit auf Anlegerebene unterschiedliche Steuerbelastungen. Der daraus resultierende Unterschied zwischen Vor- und Nachsteuerrendite für den Anleger findet derzeit noch zu wenig Beachtung.

Auswirkungen für Anleger von Mischfonds

Insofern ist die nachfolgende Tabelle insbesondere für Privatanleger wichtig, die in Mischfonds mit vergleichbarer tatsächlicher durchschnittlicher Aktienquote, aber unterschiedlich festgelegter Mindestkapitalbeteiligungsquote investieren:

Grafik: Sauren Fonds Service AG

Mischfondsanbieter haben somit je nach Anlagestrategie und Anlagebedingungen einen hohen Einfluss auf das Nachsteuerergebnis eines Anlegers. Damit für Anleger und Berater eine Vergleichbarkeit unterschiedlicher Mischfondsstrategien auf der Vorsteuerebene hergestellt werden kann, ist es ratsam, zu ermitteln, welche Mehrrendite ein Mischfonds mit einer geringeren Teilfreistellungseinstufung erzielen muss, um auf eine vergleichbare Nachsteuerrendite eines Mischfonds mit einer hohen Teilfreistellungseinstufung zu kommen.

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Erforderlicher Mehrertrag in der Vorsteuerrendite zwischen vergleichbaren Mischfondskonzepten aufgrund der Teilfreistellungsregelung Grafik: Sauren Fonds Service AG

Erreicht beispielsweise ein Mischfonds mit einer Teilfreistellung von 30 Prozent eine Vorsteuerrendite von 5 Prozent pro Jahr, müsste ein vergleichbarer Mischfonds mit nur 15 Prozent Teilfreistellung ein Ergebnis von 5,28 Prozent pro Jahr (+5,51 Prozent im Vergleich zu 5,00 Prozent) erzielen. Ohne Teilfreistellung müsste ein vergleichbarer Fonds sogar 5,58 Prozent pro Jahr (+11,67 Prozent im Vergleich zu 5,00 Prozent) erzielen, um die gleiche Rendite nach Steuern erzielen zu können.

Fazit

Anleger von Mischfonds mit vergleichbarer durchschnittlicher Aktienquote, aber unterschiedlich festgelegter Kapitalbeteiligungsquote werden aufgrund der daraus resultierenden verschiedenen Teilfreistellungsquoten unterschiedlich steuerlich belastet. Eine niedrigere Teilfreistellung führt zu einer höheren Steuerbelastung beim Privatanleger. Insofern kommt der Teilfreistellungsregelung bei Mischfonds eine hohe Bedeutung zu.

Ausführliche Informationen und Beispielrechnungen, auch zur hohen Bedeutung der Teilfreistellung bei Mischfonds, bereitet Andreas Beys, Steuerexperte und Finanzvorstand der Sauren Fonds-Service AG, in der Telefonkonferenz „Investmentsteuergesetz - Was Ihre Kunden jetzt für Anfang 2019 beachten müssen“ am 14. Dezember um 11 Uhr für Berater auf. Anmelden können Sie sich dazu hier.

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